Abgasbetrug: Staatsanwalt legt Revision gegen Hatz-Urteil ein

Die Strafe für Wolfgang Hatz, ehemaliger Chef der Audi-Motorenentwicklung, findet die Staatsanwaltschaft München ungerechtfertigt. Sie fordert eine Revision.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht

Wolfgang Hatz, von 2001 bis 2007 verantwortlich für die Aggregateentwicklung bei Audi

(Bild: oevk - Doris Kucera)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Die Staatsanwaltschaft München hat Revision gegen die Bewährungsstrafe für den ehemaligen Chef der Audi-Motorenentwicklung, Wolfgang Hatz, eingelegt. Die Bewährungsstrafen für den ehemaligen Vorstandschef Rupert Stadler und einen Ingenieur sind dagegen rechtskräftig: In ihrem Fall akzeptiere die Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts München, sagte Staatsanwalt Matthias Enzler.

Die Wirtschaftsstrafkammer hatte Hatz vor einer Woche zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie zur Zahlung von 400.000 Euro verurteilt. Der langjährige Chef der Motorenentwicklung bei Audi und spätere Porsche-Vorstand hatte die Manipulation der Abgassteuerung bestimmter Dieselmotoren gestanden.

Er veranlasste die Ausgestaltung der Software, mit der die Stickoxid-Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten wurden, nicht jedoch auf der Straße. Damit sparten sich die Autohersteller den nachträglichen Einbau größerer Adblue-Tanks für die Abgasreinigung. Die Anklage hatte für den 64-Jährigen eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten gefordert. Hatz hatte bis Juni 2018 neun Monate in Stadelheim in Untersuchungshaft gesessen.

Stadler war wegen Betrugs durch Unterlassen zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt worden. Er hatte die Manipulationen nicht veranlasst, aber den Verkauf der Autos in Deutschland viel zu spät gestoppt. In seinem Fall hatte die Staatsanwaltschaft der Bewährungsstrafe schon im Prozess zugestimmt.

Chronologie des Abgas-Skandals (78 Bilder)

Mitte September 2015:  Die US-Umweltschutzbehörde EPA beschuldigt den Volkswagen-Konzern, Diesel-PKWs der Baujahre 2009 bis 2015 mit einer Software ausgestattet zu haben, die die Prüfungen auf US-amerikanische Umweltbestimmungen austrickst. Zu ähnlichen Untersuchungsergebnissen ist auch das California Air Resources Board (CARB) gekommen. Beide Behörden schicken Beschwerden an VW. (Im Bild: Zentrale der EPA in Washington D.C.)
(Bild: EPA
)

(fpi)