Barmer-Krankenkasse erhält erste Zulassung für elektronische Identität

Die Gematik lässt die elektronische Identität der Barmer-Krankenkasse zu. Damit können sich Versicherte künftig in Dienste wie die E-Patientenakte einloggen.

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(Bild: kentoh / Shutterstock.com)

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Die für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zuständige Gematik hat die Zulassung für die erste "GesundheitsID" erteilt. T-Systems und der ID-Wallet-Anbieter Verimi haben die digitale Identität, wie bereits angekündigt, für die 8,7 Millionen Versicherten der Barmer-Krankenkasse "in enger Abstimmung mit der Gematik" entwickelt. Bei der GesundheitsID handelt es sich um die elektronische Identität (eID) im Gesundheitswesen, die beispielsweise anstelle der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zur Authentifizierung genutzt werden kann. Versicherte können sich dann ohne eGK über ihr Smartphone bei Diensten wie der elektronischen Patientenakte oder dem E-Rezept einloggen.

Auch andere Krankenkassen wie die AOK arbeiten derzeit an der Bereitstellung der gesetzlich geforderten digitalen Identität bis 2024. Allerdings will die AOK mit ihrer Lösung darüber hinausgehen. Bis Ende 2024 will sie "neben der gesetzlich geforderten Basis auch eine Lösung für AOK-spezifische Anwendungen zur Verfügung stellen" und damit eine "Grundlage für die Nutzung eines digitalen Gesundheits-Ökosystems" schaffen. Die Techniker Krankenkasse befindet sich ebenfalls im Zulassungsprozess.

Die ab Januar 2024 geforderte digitale Identität können Versicherte auf freiwilliger Basis nutzen. Der Verband der Privaten Krankenkassen hatte dazu bereits Verträge mit der IBM Deutschland GmbH und RISE geschlossen. Eigentlich hätten die digitalen Identitäten bereits zum 1. Januar 2023 zur Verfügung stehen müssen, allerdings hatten sich die Fristen verschoben, da es noch Abstimmungsbedarf gegeben hatte. Für die Anfang 2023 veröffentlichten Spezifikation der digitalen Identitäten im Gesundheitswesen ist die Gematik GmbH zuständig. In Zukunft sollen auch weitere Leistungserbringer wie Ärzte, Praxen und Krankenhäuser mit der Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur, also dem Gesundheitsnetz, digitale Identitäten nutzen können.

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Antwort der TK ergänzt.

(mack)