Bundeskartellamt will E-Plus-Übernahme durch Telefónica prüfen

Das Bundeskartellamt erhebt Anspruch auf die kartellrechtliche Prüfung der Übernahme von E-Plus durch Telefónica. Doch dafür ist Brüssel zuständig, die EU-Kommission müsste der Bonner Behörde den Vortritt lassen.

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Das Bundeskartellamt erhebt Anspruch auf die kartellrechtliche Prüfung der Übernahme von E-Plus durch Telefónica. Einen entsprechenden Antrag haben die deutschen Wettbewerbshüter am Mittwoch nach Brüssel geschickt, teilte die Behörde in Bonn mit. Die EU-Kommission ist eigentlich zuständig, nachdem Telefónica die Übernahme Ende Oktober in Brüssel angemeldet hatte.

Brüssel hat jetzt einen guten Monat Zeit, um über den Antrag des Bundeskartellamts zu entscheiden. Dabei hatte die EU-Kommission bereits deutlich gemacht, dass sie die Prüfung der Übernahme selbst übernehmen will. Wegen der "Bedeutung der Unternehmen" hält es Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia für "nur logisch", dass die Übernahme in Brüssel geprüft wird.

Andreas Mundt will die Fusion von O2 und E-Plus vom Bundeskartellamt prüfen lassen.

(Bild: Bundeskartellamt)

Almunia, der "keinen Anlass" sieht, die Prüfung abzugeben, steht der Übernahme deutlich wohlwollender gegenüber als die deutschen Kartellwächter. Der Kommissar hält drei Anbieter auf dem deutschen Markt für durchaus vertretbar, nur weniger dürften es nicht sein. Das deutsche Bundeskartellamt ist da schon etwas skeptischer und meldet ebenfalls Ansprüche an.

"Hier ist eine umfassende Prüfung vorzunehmen, ob die Fusion der beiden Mobilfunknetzbetreiber zu wettbewerblichen Problemen führt", erklärte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, am Mittwoch. "Der Zusammenschluss wirkt sich ausschließlich auf den deutschen Mobilfunkmärkten aus. Damit wäre eine Verweisung an das Bundeskartellamt der richtige Weg."

Im Juli hatte Telefónica angekündigt, den deutschen Mobilfunker E-Plus übernehmen und mit der deutschen O2 fusionieren zu wollen. Nachdem die Aktionäre der niederländischen E-Plus-Mutter KPN den Weg für den Verkauf freigemacht hatten, sind nun die Wettbewerbshüter am Zug. Wenn das Zuständigkeitsgerangel geklärt ist, kann die Prüfung selbst noch ein paar Monate dauern. (vbr)