"Verfehlte Klimapolitik": Umwelthilfe reicht weitere Verfassungsbeschwerden ein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zieht vor das Bundesverfassungsgericht, um Nordrhein-Westfalen, Bayern und Brandenburg zu besserem Klimaschutz anzuhalten.

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(Bild: nicostock/Shutterstock.com)

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zusammen mit Kindern und jungen Erwachsenen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern und Brandenburg eingereicht. Die Beschwerden richten sich gegen die bestehenden Klimaschutzgesetze in Nordrhein-Westfalen und Bayern sowie ein fehlendes Klimaschutzgesetz in Brandenburg.

Wie aus einer Mitteilung der DUH hervorgeht, sind als Beschwerdeführerinnen und -führer Minderjährige aus den jeweiligen Bundesländern angegeben. Dabei handelt es sich um 21 junge Menschen zwischen sechs und 21 Jahren. Sie seien durch die mangelhaften oder fehlenden Umweltschutzgesetze in ihren "verfassungsrechtlichen Freiheitsrechten" verletzt, heißt es von dem Berliner Umweltrechtler Remo Klinger, der die Beschwerden für die DUH formuliert und bereits an der Klageschrift gegen das deutsche Klimaschutzgesetz mitgewirkt hat.

Die DUH hatte gegen das Bundesklimaschutzgesetz ebenfalls Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht hatte es im April 2020 für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Ziele zur Reduzierung der CO2-Emissionen bis Ende 2022 genauer im deutschen Klimaschutzgesetz zu regeln, um damit den Schutz der Lebensgrundlagen künftiger Generationen sichern zu können.

Die drei Bundesländer seien für die jetzige Klage bewusst ausgewählt worden, heißt es von der DUH und Klinger. Sie stünden exemplarisch für eine verfehlte Klimaschutzpolitik – weil entweder die Gesetze unzureichend seien oder ein Klimaschutzgesetz fehle.

In Nordrhein-Westfalen unter dem Ministerpräsidenten und CDU-Kanzlerkandidaten Armin Laschet war erst kürzlich ein neues Klimaschutzgesetz vom Landtag verabschiedet worden. Dies sieht zwar verschärfte CO2-Einsparziele vor, jedoch hält die DUH das Gesetz in der jetzigen Form für nicht ausreichend, um eine gleichmäßige Grundrechtsbelastung über die Generationen zu gewährleisten.

Die DUH hält das überarbeitete Gesetz darüber hinaus für strukturell und inhaltlich geschwächt. So sei ein verbindlich im Fünf-Jahres-Rhythmus zu erstellender Klimaschutzplan im alten Gesetz gegen eine rechtlich weitgehend unverbindliche Klimaüberprüfung ersetzt worden.

Dem Klimaschutzgesetz in Bayern unter Ministerpräsident Markus Söder (CSU) mangele es an verbindlichen Fristen, heißt es von der DUH. Zwischenziele bis 2030 seien in dem Gesetz nicht formuliert. Es hapert also wie schon beim deutschen Klimaschutzgesetz auf Bundesebene um genaue Regelungen der Ziele zur Reduzierung der CO2-Emissionen. Die DUH hat zusätzlich eine Popularklage vor dem Landesverfassungsgerichtshof zusammen mit zehn Kindern und jungen Erwachsenen eingereicht. Ziel ist es zusammen mit einer Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu erreichen, dass ein Klimaschutzprogramm für Bayern geschaffen wird.

In Brandenburg, das unter Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) aus einer Koalition von SPD, CDU und Grünen regiert wird, fehlt ein Klimaschutzgesetz. Hier gebe es keine gesetzliche Struktur, die eine gleichmäßige Grundrechtsbelastung über Generationen hinweg gewährleisten könne, moniert die DUH.

Offenbar plant die DUH weitere Beschwerden, die sich gegen Energie- und Autokonzerne wenden, um deren Anstrengungen gegen den Klimaschutz zu erhöhen. Die Beschwerden sollen ebenfalls von Klinger formuliert und im August eingereicht werden. Unklar ist, gegen wen sich diese Beschwerden konkret wenden.

(olb)