Erhöhung und Ausweitung des CO₂-Preises kommt zum Teil später

Der erhöhte CO₂-Preis von 35 Euro/t kommt erst 2024. Sie wolle "unnötige Belastungen in der Krise vermeiden", sagte die SPD. Die Opposition ist ohnehin dagegen.

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Kraftwerk, Umweltschutz, Klimawandel, Kritische Infrastrukturen

(Bild: Steve Buissinne, gemeinfrei)

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Von
  • dpa

Der Bundestag hat die geplante Ausweitung der CO₂-Bepreisung teilweise vertagt. Der nationale CO₂-Preis, der bislang auf Benzin, Dieselkraftstoff, Heizöl und Erdgas erhoben wird, gilt mit dem Parlamentsbeschluss von Donnerstagabend ab kommendem Jahr auch für die Verbrennung von Kohle. Die Einbeziehung der Müllverbrennung wurde allerdings ebenso um ein Jahr verschoben wie die ebenfalls ursprünglich vorgesehene Anhebung des CO₂-Preises.

Die Erhöhung von 30 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid auf 35 Euro kommt damit erst zum 1. Januar 2024. "Wir vermeiden unnötige Belastungen in der aktuellen Krise", erklärte der SPD-Abgeordnete Andreas Mehltretter die kurzfristig beschlossene Verlegung.

Der CO₂-Preis auf die fossilen Energieträger Öl und Gas gilt seit Anfang des vergangenen Jahres und macht seitdem das Heizen und Tanken in Deutschland teurer. Dadurch soll der Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO₂) reduziert und der Umstieg auf Energiequellen ohne Kohlendioxid-Emissionen gefördert werden.

Ab dem kommenden Jahr müssen nun auch Braunkohle-Kraftwerke mit einer Leistung von maximal 20 Megawatt den Preis für CO₂-Emissionen zahlen. Größere Anlagen sind ausgenommen, weil sie bereits dem europäischen Emissionshandelssystem unterliegen. Die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen müssen den CO₂-Preis nach einer einjährigen Frist ab 2024 zahlen.

Trotz der Verschiebung lehnte die Opposition das Gesetz einmütig ab. CDU/CSU, AfD und Linke warnten vor einer finanziellen Überlastung von Bürgern und Wirtschaft.

(fpi)