Elektroschrott-Rückgabe: Umwelthilfe verklagt Aldi, Netto, Lidl und andere

Supermarkt- und Drogeriefilialen kommen nach Ansicht der DUH nicht ihrer Pflicht nach, Elektroaltgeräte zurückzunehmen. Sie ist nun vor Gericht gegangen.

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(Bild: Morten B/Shutterstock.com)

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Aldi Nord, Aldi Süd, Lidl, Netto Marken-Discount, Rossmann sowie Franchisenehmer der Handelsketten Edeka und Rewe verstoßen nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die gesetzliche Pflicht, Elektro-Altgeräte zurückzunehmen. Da sich die genannten Unternehmen geweigert hätten, festgestellte Verstöße abzustellen oder zukünftig auszuschließen, hat die DUH bei den zuständigen Landgerichten Klagen eingereicht.

Testbesuche in Filialen der Unternehmen im Mai und Juni dieses Jahres hätten ergeben, dass dort kein Elektroschrott zurückgegeben werden konnte, erläuterte ein Sprecher der DUH gegenüber heise online. Die zuständigen Ordnungsämter oder Gewerbeaufsichten würden die Rücknahmepflicht nicht ausreichend prüfen. Dabei seien Supermärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m² nach dem ElektroG seit dem 1. Juli 2022 dazu verpflichtet, ausgediente Geräte zurückzunehmen, wenn sie selbst neue Elektrogeräte verkaufen.

Ein Rewe-Sprecher schilderte heise online gegenüber, alle Märkte der Handelskette, die von der gesetzlichen Regelung betroffen seien, hätten Plakate erhalten, die gut sichtbar im Eingangsbereich anzubringen sind. Darüber informiere Rewe auch online. Die Rückgabe der Geräte könne von Kunden an der Kasse angemeldet werden, dort werde dann das Altgerät von einem Marktmitarbeitenden nach Prüfung der Annahmekriterien entgegengenommen. Just diese Praxis bezeichnete der DUH-Sprecher als kundenunfreundlich, denn die anderen Kunden an der Kasse müssten dann länger warten.

"Bei Beschwerden gehen wir den Hinweisen konsequent nach, klären den Sachverhalt und gewährleisten die Umsetzung, sofern erforderlich. Derlei Fälle sind jedoch selten", erläuterte Rewe weiter. Das ist auch der Tenor dessen, was ein Sprecher der Drogeriekette Rossmann gegenüber heise online sagte: "Der vermeintliche Vorfall, auf den sich die DUH in der Vergangenheit berufen hat, wurde unsererseits umfassend aufgeklärt."

Rossmann erfülle nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern gehe über diese hinaus. In jeder Filiale – unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche – könne die Kundschaft Elektroaltgeräte zurückgeben, erklärte der Sprecher weiter. Alle Rossmann-Filialen seien mit Plakaten ausgestattet, die Mitarbeiter über eine interne Anweisung über das Vorgehen informiert.

Aldi Süd betonte gegenüber heise online, den gesetzlichen Vorgabe zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten zu folgen. Das Unternehmen ermögliche seiner Kundschaft eine einfache und unkomplizierte Rücknahme in allen Märkten. Dafür könnten sich die Kunden direkt an Aldi-Mitarbeiter wenden. Anschließend würden die Geräte von ihnen in Sammelbehälter gelegt. Lidl ist nach eigenen Angaben noch keine Klage der DUH bekannt geworden, Aldi Nord verweist lediglich auf seine Website mit Hinweisen zur Rücknahme von Elektroaltgeräten. Rückmeldungen der anderen Unternehmen, die die DUH verklagt hat, liegen noch nicht vor.

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Die DUH ist eine nach Paragraf 4 des Unterlassungsklagengesetzes qualifizierte Einrichtung. Nach ihrer Ansicht verstoßen Einzelhandelsunternehmen, die Elektroschrott nicht zurücknehmen, gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Nach dessen Paragraf 3a handelt ein Unternehmen unlauter, wenn es sich nicht an Vorschriften hält, die das Marktverhalten regeln und wenn der Verstoß dazu führt, dass Interessen von Verbrauchern oder Konkurrenten spürbar beeinträchtigt werden. Paragraf 17 des ElektroG sei eine solche Vorschrift. Darin heißt es, Altgeräte, deren Kantenlängen nicht größer als 25 Zentimeter sind, seien unentgeltlich zurückzunehmen. "Die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt."

(anw)