Gericht weist Klage ab: Kein Verkaufsverbot für VW-Verbrenner

Vor dem LG Braunschweig ist eine von Greenpeace unterstützte Klage gegen den Autokonzern gescheitert: Die von VW verursachten Emissionen seien zu dulden.​

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Roter VW Golf TDi neben Stromtankpunkt

Die Kläger möchten erreichen, dass VW keine Verbrenner wie diesen Golf TDI mehr verkaufen darf.

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

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Das Landgericht Braunschweig hat am Dienstag eine von der Umweltorganisation Greenpeace unterstützte Zivilklage gegen Volkswagen abgewiesen. Die Kläger wollten erreichen, dass VW der Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ab 2030 untersagt wird, und stützen dies auf den sogenannten Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts. Das Landgericht wies die Klage mit der Begründung ab, der Gesetzgeber habe dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bereits genügegetan, darüber hinaus müssten die Kläger eventuelle Beeinträchtigungen dulden (Az. 6 O 3931/21).

"Wir klagen gegen Volkswagen, weil der Konzern mitverantwortlich dafür ist, dass unsere Grund- und Eigentumsrechte beeinträchtigt und weiter bedroht sind", sagte Greenpeace-Geschäftsführer Roland Hipp, der als einer der Kläger auftritt. Die CO₂-Emissionen des Autokonzerns trügen erheblich zur Klimakrise und deren Folgen bei, hieß es in der Klageschrift. Das Geschäftsmodell von VW sei nicht mit dem Ziel zu vereinbaren, den globalen Temperaturanstieg auf 1,5 Grad zu begrenzen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Politik aufgefordert, beim Klimaschutz nachzubessern, um die Freiheitsrechte auch der künftigen Generationen zu schützen. Das Klimaschutzgesetz greife dabei zu kurz und müsse auch Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 regeln (Az. u.a. 1 BvR 2656/18). Daraufhin hat die Bundesregierung Änderungen am Klimaschutzgesetz in die Wege geleitet.

Damit habe der Bund seinen Schutzpflichten gegenüber den Grundrechten der Bürger genügt, befand nun das Landgericht Braunschweig. Die Pflichten eines privatwirtschaftlichen Unternehmens reichten nicht darüber hinaus. VW halte sich an die geltenden Vorschriften. Deshalb hätten "die Kläger die von der Beklagten verursachten CO₂-Emissionen zu dulden".

"Klimaklagen gegen einzelne herausgegriffene Unternehmen sind der falsche Weg und im Recht ohne Grundlage", begrüßte ein VW-Sprecher die Entscheidung. Der Autokonzern ist zuversichtlich, dass in einem weiteren Verfahren am Landgericht Detmold ähnlich entschieden wird. Greenpeace-Chef Hipp und seine Mitkläger kündigten rechtliche Schritte gegen die Klageabweisung an.

Vor dem Landgericht Detmold läuft noch das ebenfalls von Greenpeace unterstützte Verfahren eines Biobauern gegen den VW-Konzern. Auch hier fordern die Kläger, den Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor bis zum Ende des Jahrzehnts zu verbieten. Anfang Februar fand eine mündliche Verhandlung statt. Das Gericht hat ein Urteil für den 24. Februar in Aussicht gestellt (Az. 01 O 199/21).

(vbr)