Grünes Label für Atomkraft und Gas: Umweltschützer klagen vor dem EuGH

Mehrere Umweltschutzorganisationen ziehen vor den EuGH, um die Taxonomie-Verordnung zu Fall zu bringen, die Gas und Atomkraft als nachhaltig einstuft.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 18 Kommentare lesen

Greenpeace-Protestaktion in Brüssel.

(Bild: Greenpeace)

Lesezeit: 3 Min.

Die sogenannte Taxonomie-Verordnung der EU, die Investitionen in Erdgas und Atomkraft als nachhaltig einstuft, bekommt wie erwartet ein juristisches Nachspiel. Die Umweltschutzorganisationen Greenpeace, BUND, WWF und andere haben die von ihnen angekündigten Klagen gegen die Verordnung nun beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eingereicht.

Greenpeace fordert in seiner Klage, dass Gaskraftwerke und Atomkraftwerke nicht als nachhaltige Investitionen deklariert werden dürfen. Die Umweltschutzorganisation will erreichen, dass der delegierte Rechtsakt, der speziell die Berücksichtigung von Gas- und Atomkraftwerken in der EU-Taxonomie regelt, annulliert wird. Die Klage des BUND, WWF, ClientEarth und Transport & Environment richtet sich nur dagegen, dass in der Taxonomie fossiles Erdgas als nachhaltig eingestuft wird.

Das Taxonomie genannte Klassifikationssystem soll Investoren zuverlässig darüber informieren, welche Finanzierungen als klimafreundlich gelten. Ende 2021 hat die EU-Kommission auf Drängen von EU-Mitgliedsstaaten Erdgas und Atomkraft in einem delegierten Rechtsakt mit in die Klassifikation aufgenommen. Das EU-Parlament und die EU-Mitgliedsländer hatten dagegen keine relevante Mehrheit gesetzt; seit dem 1. Januar 2023 ist die ergänzte Verordnung daher in Kraft. Eine Beschwerde von Greenpeace gegen die Verordnung lehnte die EU-Kommission im Februar dieses Jahres ab, sie sah es nicht als notwendig an, den delegierten Rechtsakt zu überarbeiten. Als nächster Schritt blieben den Umweltschützern nun die Klagen vor dem EuGH.

Die Klageschrift hat Greenpeace nicht veröffentlicht, denn sie unterliege der Vertraulichkeit des Gerichtsverfahrens, teilte die Organisation mit. Das sei in der Regel erst nach Ende des Verfahrens möglich. Das Kernargument der Umweltschützer lautet, die EU-Kommission verstoße mit dem Delegierten Rechtsakt zu Erdgas und Atomkraft gegen Unionsrecht und das Pariser Klimaschutzabkommen. Entgegen den Behauptungen der EU-Kommission sei es möglich, die Klimaschutzziele auch ohne Atomkraft zu erreichen.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Opinary GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

So wie Greenpeace meinen auch BUND, WWF und die anderen Organisationen, die EU-Kommission habe ihre eigenen Expertinnen und Experten ignoriert. "Fossiles Erdgas ist nicht nachhaltig, die Emissionen wirken sich negativ auf Klima und Natur aus." Wenn die EU-Taxonomie zielgerichtet Kapital in nachhaltige Aktivitäten steuern soll, dann müsse sie klar und eindeutig sein.

Umweltschutzorganisationen haben seit 2021 das Recht, EU-Organe und -Einrichtungen aufzufordern, ihre Entscheidungen wegen möglicher Verstöße gegen EU-Umweltrecht zu überprüfen. Wenn die Kläger feststellen, dass die EU-Kommission den möglichen Rechtsverstoß nicht behebt, können diese Klage vor dem EuGH erheben. Die Klage des BUND, WWF, von T&E und ClientEarth richtet sich nicht gegen die Atomkraft, weil andere Organisationen besser in der Lage seien, das spezifische Problem zu untersuchen, erläutert der BUND.

(anw)