Hessen will Verfassungsschutz mit Staatstrojanern aufrüsten

Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) hat sich mit dem grünen Koalitionspartner auf einen Entwurf zur Reform des Verfassungsschutzgesetzes geeinigt. Enthalten sind Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchungen.

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Netzwerkkabel

Ein Netzwerkkabelstecker leuchtet rot. Erpressungs-Trojaner bleiben ein großes Problem.

(Bild: dpa, Felix Kästle/Symbolbild)

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Dem Bundes- und Bayerntrojaner soll der Hessentrojaner folgen: Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) hat am Mittwoch zusammen mit den Innenexperten der schwarz-grünen Koalition Eckpunkte für neue Befugnisse für das Landesamt für Verfassungsschutz vorgestellt. Im Kampf gegen "schwerste Straftaten und Terrorismus" soll der Geheimdienst demnach auch IT-Geräte wie Computer oder Mobiltelefone zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und heimlichen Online-Durchsuchung infiltrieren und dafür Staatstrojaner einsetzen dürfen.

Mit den neuen Instrumenten will es Schwarz-Grün den Staatsschützern zum einen erlauben, Kommunikation etwa auch über Messenger wie WhatsApp, Signal oder Telegram vor der Verschlüsselung oder nach einer Entschlüsselung direkt an der Quelle anzuzapfen. Mit der weitergehenden Lizenz zum verdeckten Zugriff auf IT-Systeme sollen sie ferner gesamte Festplatten ausforschen dürfen. Dieser tiefe Grundrechtseingriff soll möglich sein, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen", also es etwa Hinweise auf eine Anschlagsplanung gibt. Die Maßnahme soll nur mit Richtergenehmigung eingeleitet werden dürfen. Um die erhobenen Informationen verwerten zu können, ist dem Plan nach ein weiterer richterlicher Beschluss erforderlich.

Dass die grüne Fraktion die Initiative mitträgt, die noch das Regierungskabinett und das Parlament des Landes passieren muss, erstaunt. Die Grünen im Bundestag beklagten erst jüngst, dass die große Koalition auf Bundesebene mit einem Gesetz für den Einsatz von Staatstrojanern auch zur alltäglichen Strafverfolgung den "finalen Angriff auf die Bürgerrechte" gestartet und Sicherheitsbehörden zu "Chef-Hackern" gemacht habe. Offen bleibt mit der hessischen Vorlage, inwieweit die Grünen sich in einer möglichen Jamaika-Koalition mit CDU/CSU und der FDP weiter umfassend für Bürgerrechte und gegen eine ausufernde Überwachung einsetzen würden. Die Liberalen hatten gegen das "WhatsApp-Gesetz" des Bundes noch im Juni eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.

"Leider haben wir ein extremistisches Bedrohungspotenzial, das einen gut aufgestellten Verfassungsschutz nötiger macht denn je", begründete der innenpolitische Sprecher der hessischen Grünen, Jürgen Frömmrich, seine Unterstützung für das Reformvorhaben. Die Zusammenarbeit des Nachrichtendiensts mit Strafverfolgungsbehörden müsse entlang der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Grenzen intensiviert werden. Gestärkt werde parallel aber auch die parlamentarische Kontrolle der Staatsschützer. Gegenüber Netzpolitik.org ergänzte der Abgeordnete, dass ein grüner Alleingang wahrscheinlich zu einem anderen Entwurf geführt hätte. Wichtig sei vor allem, dass der doppelte Richtervorbehalt den Kernbereich der privaten Lebensführung schütze. (mho)