Impfpflicht: Kassen warnen vor automatischer Aktivierung der E-Patientenakte

Mit dem Gesetzentwurf für eine allgemeine Impfpflicht sollen die Versicherten auch flächendeckend mit der ePA ausgestattet werden. Der GKV-Verband ist dagegen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 45 Kommentare lesen

(Bild: Stokkete/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Der Bundestag berät aktuell gleich über fünf Gesetzesentwürfe für und gegen eine Impfpflicht im Kampf gegen Covid-19. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) setzt nach eigenen Angaben "alles daran, die Impfquote zu erhöhen". Dennoch warnt er in einer Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren von Abgeordneten aus verschiedenen Fraktionen davor, dass damit zugleich die elektronische Patientenakte (ePA) automatisch aktiviert werden soll.

Zu den Zielen des auch aus den Reihen der Ampel-Koalition stammenden Gesetzesvorschlags gehöre es, gleichzeitig mit der Impfpflicht "die flächendeckende Ausstattung der Versicherten" mit der ePA zu erreichen, schreibt der GKV-Spitzenverband in seiner Eingabe. Dabei gehe es um die Übermittlung von Impf- oder Genesenennachweisen: "Hierzu soll kurzfristig die sogenannte Opt-out-Lösung gesetzlich implementiert werden." Eine solche Widerspruchslösung würde bedeuten, dass die ePA für alle Versicherten zunächst scharf gestellt werden müsste. "Dies umzusetzen, wäre zeitlich unmöglich", rügt die Kassenvereinigung.

"Die ePA müsste hinsichtlich ihrer Akten- und Sicherheitsarchitektur sowie ihres Kontoverwaltungssystems maßgeblich umgebaut werden. Ein realistischer Zeitrahmen für diese Anpassungen wäre der 1. Januar 2024." Und auch das nur, wenn die für die Telematikinfrastruktur zuständige Gematik "rechtzeitig die erforderlichen Spezifikationen bereitstellt".

"Durch unhaltbare Fristsetzungen, eine überstürzte und schlecht kommunizierte Opt-out-Lösung sowie die Verknüpfung der Meldung des Impfstatus mit Sanktionsmaßnahmen für Versicherte bei Nichterfüllung der Impfpflicht würde dem ePA-Projekt erheblicher und bleibender Schaden zugefügt", hebt der Verband hervor. Die Information über den Impfstatus in der ePA ergäbe auch keinen erkennbaren Mehrwert: Die Bürger hätten das Impf-Zertifikat bereits in digitaler Form als QR-Code in der CovPass- oder Corona-Warn-App vorliegen und seien es gewohnt, dieses vorzuzeigen. "Eine doppelte Ablage von Zertifikaten ohne tiefergehenden Nutzen könnte den Versicherten nicht sinnvoll vermittelt werden", gibt der Zusammenschluss zu bedenken. "Dieses Vorhaben würde das Vertrauen der Versicherten in die ePA und Digitalisierung des Gesundheitssystems ganz allgemein nachhaltig untergraben."

Um das Ziel einer hohen Durchimpfung der Bevölkerung zu erreichen, rate man daher dringend von den vorgesehenen Erhebungs-, Prüf- und Meldepflichten im Rahmen der Beratungen zur Einführung einer Impfpflicht generell ab. Der Verband weist auch auf weitere zu erwartende praktische Schwierigkeiten bei der geplanten Umsetzung der Impfpflicht durch die Krankenkassen hin.

"Die Krankenkassen müssten im verbliebenen Zeitraum nach Gesetzesverkündung bis zu 1,8 Millionen Schreiben pro Woche drucken und versenden", heißt es in der Stellungnahme. "Dies wäre weder durch interne noch externe Druckereien umsetzbar." Allein die erforderliche europäische Ausschreibung der Druckaufträge würde den zeitlichen Rahmen sprengen. Die Kassen hätten nicht einmal immer die aktuellen Adressdaten der Versicherten, um sie sicher zu erreichen.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Opinary GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

(kbe)