Japan: Bis zu ein Jahr Gefängnis für Beleidigungen im Internet möglich

Das japanische Parlament hat eine Gesetzesänderung verabschiedet und mögliche Strafen für Beleidigungen im Internet drastisch verschärft. Daran gibt es Kritik.

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(Bild: myboys.me/Shutterstock.com)

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In Japan drohen für online verbreitete Beleidigungen jetzt bis zu ein Jahr Gefängnis. Verantwortlich ist eine Gesetzesänderung, die von beiden Kammern des japanischen Parlaments beschlossen wurde. Die Abgeordneten reagieren damit auf den Suizid einer bekannten Wrestlerin und Schauspielerin, erklärt die Japan Times. Die damals 22-jährige Hana Kimura hatte vor ihrem Tod im Mai 2020 online massenhaft Hasskommentare und Beleidigungen erhalten. Zwei Männer wurden für ihre Rolle in der Angelegenheit zu niedrigen Geldstrafen verurteilt. Vor der Gesetzesänderung waren maximal 30 Tage Gefängnis für Beleidigungen möglich. In dem Land gibt es eine Debatte über das Gesetz und mögliche Folgen für die Meinungsfreiheit.

Insgesamt ermöglicht die Neuregelung Haftstrafen von bis zu einem Jahr und Geldstrafen in Höhe von bis zu 300.000 Yen (rund 2100 Euro) berichtet NBC. Zwar gehe es in dem Gesetz auch um offline geäußerte Beleidigungen, aber um die werde es seltener gehen, weil die an viel weniger Menschen gerichtet sind, erklärt ein Anwalt dort. Für die Gesetzesänderung hatte sich demnach auch die Mutter von Kimura eingesetzt. Sie habe sicherstellen wollen, dass Menschen wüssten, dass solche Beleidigungen gesetzeswidrig seien. Es reiche auch nicht, allein sozialen Netzwerken die Schuld an beleidigendem Verhalten zu geben. Die Portale seien wie ein Spiegel, der Nutzern und Nutzerinnen einen Spiegel vorhalte.

Während eine Expertin, die das Gesetz unterstützt, gegenüber NBC von einem richtigen ersten Schritt spricht, gibt es auch Kritik an der Herangehensweise. Vorgebracht wird demnach, dass das Gesetz negative Auswirkungen auf die Meinungs- und Pressefreiheit haben könnte, beispielsweise weil man online mit Kritik etwa an Promis vorsichtiger werden könnte. Es bestehe das Risiko, dass das Gesetz missbraucht wird, weil die Regelung nicht eindeutig formuliert sei. Auch wegen solcher Befürchtungen wurde festgelegt, dass die Auswirkungen der Neuregelung nach drei Jahren überprüft werden müssen.

Hinweis: In Deutschland finden Sie Hilfe und Unterstützung bei Problemen aller Art, auch bei Fragen zu dem in diesem Artikel beschrieben Suiziden, bei der telefonseelsorge.de und telefonisch unter 0800 1110111. Auch in der Schweiz (für Jugendliche und Kinder) und in Österreich gibt es kostenfreie Hilfsangebote.

(mho)