Körperscanner nicht für die Füße

"Alles unterhalb des Knöchels wird von den Geräten nicht erfasst“, kritisiert Wolfgang Pehl von der Gewerkschaft der Polizei die Körperscanner, die vermehrt an bundesdeutschen Flughäfen eingesetzt werden.

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Von
  • Oliver Lau

Die Körperscanner, die die Bundespolizei an deutschen Flughäfen betreibt, können keine gefährlichen Gegenstände unterhalb des Fußknöchels entdecken. Das berichtet der Spiegel vorab. Eigentlich müsste das Sicherheitspersonal in vielen Fällen die Schuhe untersuchen. Das unterbliebe aber häufig aus Zeitmangel. Passagiere und Personal wögen sich deshalb in trügerischer Sicherheit.

Die Körperscanner bilden den Körper des Fluggastes nicht realistisch ab, sondern stellen ein "Strichmännchen" dar, an dem die nachzukontrollierenden Bereiche markiert sind.

(Bild: Bundespolizei)

Die Scanner vom Typ L-3 ProVision ATD haben offenbar auch Schwierigkeiten, Körperfalten und -öffnungen zu erfassen, die ebenso Platz für gefährliche Gegenstände bieten.

Trügerische Sicherheit: Der Scanner signalisiert, dass nichts Verdächtiges am Körper entdeckt wurde.

(Bild: Bundespolizei)

75 dieser Scanner à 166.000 Euro hat die Bundespolizei jüngst an deutschen Flughäfen in Betrieb genommen.

In der Anfangsphase sind die Scanner für häufige Fehlalarme in die Kritik geraten, weil sie zum Beispiel Schweißflecken unter den Achseln oder Papiertaschentücher in der Hosentasche als Sicherheitsrisiko meldeten. (ola)