Reparaturkosten: Der Staat soll sich beteiligen

Verbraucherschützer fordern, dass sich der deutsche Staat an Reparaturkosten beteiligt. Vorbild ist Österreich: Kunden erhalten bis zu 200 Euro pro Reparatur.

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(Bild: Elnur/Shutterstock.com)

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Egal ob Smartphone, Notebook oder Spülmaschine: Wenn das alte Gerät streikt, ist ein Neukauf oft billiger als eine Reparatur. Das ist schlecht für die Umwelt. Um diese und Ressourcen zu schonen, soll sich der Staat künftig an den Reparaturkosten beteiligen.

Der Druck auf die Bundesregierung wächst, einen bundesweiten Reparaturbonus einzuführen. Die Verbraucherschutzministerkonferenz von Bund und Ländern, die am Donnerstag und Freitag in Konstanz stattfand, erhebt eine entsprechende Forderung in einem parteiübergreifend verabschiedeten Beschluss. Die Bundesregierung soll demnach prüfen, ob sie ein solches Programm zeitnah auf den Weg bringen kann. Der Staat würde dann die Instandsetzung von Elektro- und Elektronikgeräten in Haushalten wie Smartphones fördern. Ziel ist es, zur längeren Nutzung eingeschlossener Produkte und zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise beizutragen.

"Ein solcher Bonus würde die Anzahl der Warenreparaturen deutlich steigern", betonte die saarländische Verbraucherschutzministerin Petra Berg (SPD), die den einschlägigen Antrag eingebracht hat. Damit würden Ausbesserungen in Fachwerkstätten für die Konsumenten attraktiver. Die daraus folgende längere Lebensdauer für Waren und Produkte wäre ein wichtiger Beitrag auch zur Ressourcenschonung. Vielerorts funktioniere ein solcher Preisanreiz schon sehr gut, "was uns als Vorbild dienen sollte", begrüßte auch Tabea Rößner, Vorsitzende des Digitalausschusses des Bundestags, den Beschluss. Für die Grüne steht fest: "Nur wenn wir das Recht auf Reparatur verbraucherfreundlich und bezahlbar ausgestalten, sind Reparaturen attraktiv."

Erst im Mai drängte auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung darauf, einen bundesweiten Reparaturbonus nach Vorbildern etwa in Thüringen und Österreich auf die Spur zu bringen. In der Alpenrepublik deckt jeder online beziehbare Reparaturbon 50 Prozent der Kosten, solange eine Instandsetzung nicht über 400 Euro kostet. Er ist so bis zu 200 Euro wert. Das gilt etwa für Laptops, E-Bikes, Spielkonsolen, Lautsprecher, Kopfhörer, Küchenmaschine, Wasserkocher, Leuchten, Waschmaschinen, Toaster oder Hochdruckreiniger.

Die Bundesregierung hat schon vor einem Jahr das im Koalitionsvertrag verankerte Aktionsprogramm "Reparieren statt Wegwerfen" angekündigt. In diversen Zeitplänen für Beschlüsse des Bundeskabinetts tauchte eine entsprechende Initiative immer wieder auf, ein konkreter Entwurf fehlt aber nach wie vor. Die EU-Kommission legte im März einen lange erwarteten Vorschlag für eine Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren vor. Die hiesige Exekutive fühlt sich bislang aber auch davon nicht inspiriert, ihr eigenes Vorhaben auf den Weg zu bringen.

Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat sich ferner für einen schnellen Ausbau des Mobilfunkangebots ausgesprochen. Dort, wo offenkundig Versorgungslücken bestehen, müsse auf Bundesebene rasch "durch ein verpflichtendes nationales Roaming gehandelt werden", unterstrich Baden-Württembergs Verbraucherschutzminister Peter Hauk (CDU). Experten waren sich bei einer Anhörung im Bundestag 2019 uneins, was potenzielle Effekte und den Zeitplan einer solchen Auflage angeht. In einer aktuellen Studie für den Breitbandverband Breko heißt es dagegen: Da Neueinsteiger wie 1&1 erst ein flächendeckendes Netz aufbauen müsse, benötige er "neben einem fairen Anteil am Mobilfunkspektrum" ein diskriminierungsfreies nationales Roaming zumindest in der Anfangsphase.

Ein weiterer Aspekt der Tagung war Hauk zufolge "die Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen Raum". So brauche etwa auch Künstliche Intelligenz (KI) "klare Leitplanken im Sinne des Verbraucherschutzes". Rößner unterstützt diesen Ansatz: "Wenn KI-Systeme im Alltag der Menschen immer mehr zum Einsatz kommen, müssen sie auf der Grundlage unserer Werteordnung entwickelt sein." Neben den großen Chancen müssten die Risiken für die Nutzer von Anfang an mitbedacht werden. Dies gelte für die Konzeption sowie die Auswahl der Trainingsdaten genauso wie bei der Anwendung, "um Grundrechte nicht zu beschneiden und vor Diskriminierung zu schützen". Das EU-Parlament hat jüngst seine Position für die geplante KI-Verordnung in diesem Sinne abgesteckt.

(hag)