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Streit um 5G-Patente: Ericsson erzielt iPhone-Verkaufsverbot in Kolumbien

Leo Becker
Tim Cook vor einem iPhone.

5G, 5G, 5G – seit dem iPhone 12 unterstützt Apple den Mobilfunkstandard.

(Bild: Apple)

Seit Ablauf eines Patentabkommens stecken die Konzerne in einer globalen Patentschlacht. Es geht um FRAND – faire Lizenzierung – und eine Milliardensumme.

Im großen Patentstreit mit Apple hat der Netzwerkausrüster Ericsson einen Etappensieg erzielt: Ein Gericht in Bogota hat Apple den weiteren Verkauf und die Einfuhr aktueller iPhones und iPads in Kolumbien untersagt, wie Apple jetzt selbst in einer Eingabe an ein US-Gericht offenlegte.

Betroffen sind davon Geräte mit Support für 5G-Mobilfunknetze, dazu gehören die Modellreihen iPhone 13, iPhone 12 und iPhone SE 3 [1] sowie neue iPads mit 5G-Mobilfunkunterstützung. Das Gericht habe wegen einer angeblichen Verletzung eines Ericsson-Patentes zu 5G-Technik schon im April eine Verfügung erlassen. Diese untersagt Apple Verkauf, Einfuhr und Bewerbung solcher Modelle in Kolumbien – obwohl 5G-Netze vor Ort noch gar nicht in Betrieb seien. Dies bemängelte der Hersteller in den von Foss Patents veröffentlichten Gerichtsunterlagen [2] (Ericsson vs. Apple, United States District Court, Eastern District of Texas, Aktenzeichen 2:21-cv-00376).

Ein siebenjähriges Lizenzabkommen zwischen Apple und Ericsson über Mobilfunkpatente war Ende 2021 ohne Erneuerung abgelaufen. Schon im vergangenen Herbst wollte Ericsson vorab feststellen lassen, dass der Netzwerkausrüster alle FRAND-Vorgaben bei der Lizenzierung seiner Patente erfüllt. Für standardessenzielle Patente gelten besondere Regeln: Sie müssen zu fairen und vernünftigen Bedingungen (Fair, Reasonable and Non-Discriminatory – FRAND) lizenziert werden.

Apple hielt mit dem Vorwurf dagegen, Ericsson verstoße klar gegen FRAND-Konventionen [3]. Seitdem überziehen sich die Unternehmen in mehreren Ländern mit Klagen und Gegenklagen. Bei dem Streit geht es um viel Geld: Ericsson veranschlagt bis zu 5 US-Dollar pro 5G-Gerät als Lizenzgebühr für die Nutzung der Patente – eine (jährliche) Milliardensumme.

Die Verfügung sei ohne eine Anhörung Apples erfolgt. Und Ericsson ist es zudem gelungen, eine „Anti-Anti-Suit Injunction“ zu erwirken – eine Unterlassungsverfügung, die verhindern soll, dass Apple in einem anderen Staat eine Gegenklage anstrengt, wie Apple nun bei dem Gericht im US-Bundesstaat Texas monierte. Das Verkaufsverbot verschaffe Ericssons eine „Zwangshebelwirkung“, um nicht-FRAND-konforme Lizenzbedingungen zu fordern, so Apple. Der Konzern hat das US-Gericht nun aufgefordert, den Netzwerkausrüster zur Entschädigung für alle aus der Verfügung resultierenden Strafgebühren zu verpflichten und darauf zu achten, dass der Fall letztlich in den USA entschieden wird – und nicht in Bogota.

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(lbe [5])


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[1] https://www.heise.de/tests/iPhone-SE-3-im-Test-Oldtimer-mit-neuem-Motor-6656442.html
[2] http://www.fosspatents.com/2022/07/5g-iphones-and-ipads-banned-in-colombia.html
[3] https://www.heise.de/news/Patentstreit-Apple-und-Ericsson-fordern-US-Einfuhrverbot-fuer-Gegenseite-6333824.html
[4] https://www.heise.de/mac-and-i/
[5] mailto:lbe@heise.de