VG Wort geht für Drucker-Urheberpauschale vors Bundesverfassungsgericht
Nachdem der BGH im Dezember entschieden hat, der Verwertungsgesellschaft stehen bis Ende 2007 keine Urheberrechtsabgaben auf Drucker zu, will sie nun Verfassungsbeschwerde einlegen.
Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Urheberrechtsabgaben auf Drucker angekündigt. Der BGH entschied im Dezember 2007, dass der VG Wort bis Ende 2007 keine Urheberrechtsabgaben für Drucker zustehen. Seit Anfang dieses Jahr gilt dagegen das neue Urheberrecht, das die Lage ändert. Diese Rechtsauffassung des BGH widerspreche der herrschenden Auffassung in Rechtslehre und Rechtsprechung, begründete VG-Wort-Geschäftsführer Ferdinand Melichar laut Süddeutscher Zeitung die geplante Verfassungsbeschwerde. Durch das Urteil würden der Autorenvereinigung Millionenbeträge entgehen.
Die VG Wort hatte das BGH-Urteil kurz nach der Verkündung als "schweren Schlag" bezeichnet, da durch die Urheberrechtsnovelle bei den Urhebervertretungen eine große Unsicherheit über die künftig zu erwartenden Einnahmen herrsche. Nach dem neuen Recht sollen die Verwertungsgesellschaften und die Verbände der Geräte- und Speichermedienhersteller die Vergütung selbst miteinander aushandeln.
Siehe dazu auch:
- Neues Urheberrecht tritt Anfang 2008 in Kraft
- Weniger privat kopieren, mehr Vergütungspauschale zahlen, die wichtigsten Regelungen aus dem 2. Korb der Urheberrechtsnovelle im Überblick
- Bundesgerichtshof: Keine Urheberpauschale auf Drucker
- Pauschale Urhebervergütung für Drucker auf dem Prüfstand
- Canon muss vorerst keine Urheberabgaben für Drucker bezahlen
- Drucker bleiben vorerst von Urheberrechtsabgabe befreit
- Bitkom warnt vor "deutschem Sonderweg" bei Urheberrechtsabgaben
- Gericht: Drucker sind abgabenpflichtig