Zu langsames Internet: Tool der Verbraucherzentrale rechnet Preisminderung aus

Seit Dezember 2021 genießen Kunden von Providern neue Rechte. Doch Anbieter minderten die monatlichen Kosten in etlichen Fällen offenbar viel zu niedrig.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 82 Kommentare lesen
Anzeige einer Breitbandmessung

Geschwindigkeitsmessung im Messtool der Bundesnetzagentur

(Bild: mk / heise online)

Lesezeit: 2 Min.

Mit einem neuen Online-Tool können Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland ausrechnen, in welcher Höhe sie bei einem zu langsamem Internetanschluss ihre Zahlungen an den Anbieter mindern können. Die Verbraucherzentrale NRW reagiert damit nach eigenen Angaben auf eine Vielzahl von Fällen, in denen Internetprovider niedrigere Beträge festlegen. Für die Betroffenen sei es oft schwer zu durchschauen, welche Ansprüche sie haben. Maßstab ist die im Tarif zugesagte Leistung, die ein Internetanschluss erbringen soll.

"In unseren Beratungsstellen häufen sich Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die trotz nachweislich unterschrittener Internetleistung keine angemessene Minderung durchsetzen können", sagt Felix Flosbach, Jurist und Experte für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale NRW. In einem Fall in Lüdenscheid gewährte der Provider seinem Kunden einen Preisnachlass von 2,50 Euro. Tatsächlich belief sich der Minderungsanspruch aber auf 13 Euro pro Monat.

Nutzer müssen in dem Online-Tool einen Fragebogen ausfüllen und Angaben zur minimalen, normalen und maximalen Übertragungsgeschwindigkeiten im Up- und Download sowie den Kosten machen. Diese Daten können dem Messtool der Bundesnetzagentur entnommen werden, das nach der Installation auf einem Computer eine Messreihe erstellen kann. Anhand von 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen kann der nötige Nachweis über eine zu langsame Internetverbindung erbracht werden. Die Desktop-App steht für Windows (Version 7, 10 und 11), für macOS (ab Version 10.12) und Linux (Ubuntu ab 16.04 sowie Debian 8) zum Abruf bereit.

Das Online-Tool der Verbraucherzentrale erstellt automatisch ein Schreiben mit dem Minderungsbetrag, das Kundinnen und Kunden an ihren Anbieter schicken können. Alternativ ist auch das Setzen einer Frist möglich, nach deren Verstreichen eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann.

Das Recht, Zahlungen zu kürzen, wenn ein Internetanschluss nicht die versprochenen Übertragungsraten einhält, genießen Verbraucher seit dem 1. Dezember 2021. Zu dem Zeitpunkt trat eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes in Kraft.

(mki)