c't 16/2022
S. 118
Wissen
Balkonkraftwerke
Bild: Sebastian Müller
Bild: Sebastian Müller

Stolz und Vorurteil

Balkonkraftwerke: Die Rolle von Vermietern und Kommunen

Mit einem Balkonkraftwerk spart man Stromkosten und hilft bei der Energiewende – wenn man die ersten Hürden beim Netzbetreiber übersprungen und den Vermieter überzeugt hat. Die gute Nachricht: Einige Kommunen fördern den Einbau sogar und zumindest ein großer Wohnungskonzern lässt Mietern viel Spielraum.

Von Jan Mahn

Als elektrotechnischer Laie – das ist jeder, der nicht zertifizierte Elektrofachkraft oder -sachverständiger ist – hantiert man fast jeden Tag mit elektrischen Verbrauchern in unterschiedlichen Leistungsklassen. Mal wenige Watt wie das Handyladegerät, mal 2000 oder 3000 Watt von Wasserkochern, Fritteusen und Kochplatten. Solange man die Geräte nicht aufschraubt oder umbaut, darf man auch als elektrotechnischer Analphabet den Stecker in die VDE-Norm-konforme Steckdose stecken, das Gerät in Betrieb nehmen und wieder abschalten, ohne dafür ein Formular ausfüllen zu müssen.

Ganz anders sieht es aus, wenn ein Gerät über denselben Schuko-Stecker Energie ins Stromnetz einspeist, anstatt sie zu entnehmen – wie es die Balkonkraftwerke tun, die wir kürzlich ausführlich vorgestellt haben [1]. Die Wechselrichter gibt es auch mit Schuko-Stecker zu kaufen, gespeist werden diese von Photovoltaikmodulen, auf die die Sonne scheint. Die kleinen Wechselrichter könnte man hochgestochen „mobile Elektrokleingeräte mit negativem Verbrauch“ nennen und naiv annehmen, dass man sie wie Geräte mit positivem Verbrauch einfach einstöpseln dürfe. Die Energie, die das eigene Balkonkraftwerk ins heimische Stromnetz einspeist, muss man nicht mehr teuer vom Stromanbieter einkaufen – so spart man als Kraftwerksbetreiber bares Geld.

Kommentieren