Kartellstrafe in Indien: Meta will Einspruch einlegen

Meta ist mit der Strafe wegen kartellrechtlicher Verstöße durch Whatsapp in Indien nicht einverstanden und kündigt rechtliche Schritte an.

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(Bild: BigTunaOnline/Shutterstock.com)

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Von
  • Andreas Knobloch

Der US-Konzern Meta hat am Dienstag erklärt, mit einer durch die indische Wettbewerbsbehörde Competition Commission of India (CCI) verhängten Strafe nicht einverstanden zu sein und kündigte an, die Anordnung rechtlich anzufechten. Das meldete die Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag.

Indiens Wettbewerbshüter hatten am Montag wegen kartellrechtlicher Verstöße den Datenaustausch zwischen Whatsapp und anderen Meta-Anwendungen eingeschränkt und eine Geldstrafe in Höhe von 213,14 Millionen Rupien (rund 24 Millionen Euro) verhängt. Sie bemängeln die 2021 aktualisierten Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien, in denen Whatsapp-Nutzerinnen und -Nutzer verpflichtet werden, erweiterten Bedingungen für die gemeinsame Datennutzung mit anderen Meta-Unternehmen zuzustimmen, um die Messenger-App weiterhin nutzen zu können. Demnach hat Whatsapp seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt, um die Richtlinie durchzusetzen. Die CCI hatte im März dieses Jahres eine entsprechende Untersuchung eingeleitet.

Laut dem Reuters-Bericht erklärte ein Sprecher von Meta am Dienstag, dass das Update aus dem Jahr 2021 nichts an der Privatsphäre der persönlichen Nachrichten der Nutzerinnen und Nutzer ändere. "Wir haben auch sichergestellt, dass niemand seine Konten löschen lassen oder die Funktionalität des Whatsapp-Dienstes aufgrund dieses Updates verlieren wird", so der Sprecher. Man werde Berufung einlegen.

Der Fall sorgt über Indien hinaus für Interesse. Die Behörden – nicht nur in Indien – befürchten, dass Whatsapp eine unangemessene Kontrolle über die Userdaten erhält und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher eingeschränkt werden. Im August 2021 verhängte die irische Datenschutzbehörde, die Data Protection Commission (DPC), auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die damalige Rekordstrafe in Höhe von 225 Millionen Euro gegen WhatsApp. Die DPC warf dem Messenger Intransparenz beim Teilen von Daten mit Facebook vor. Whatsapp legte gegen die Entscheidung Berufung ein, scheiterte aber vor dem EU-Gericht mit der Klage gegen die Millionenstrafe.

Die indische Wettbewerbsbehörde wies Whatsapp neben der Millionenbuße nun an, die Weitergabe von Nutzerdaten an Meta-Unternehmen zu Werbezwecken für fünf Jahre einzustellen. Nach Ablauf dieser Frist muss Nutzern die Möglichkeit eingeräumt werden, sich gegen die Weitergabe von Daten zu entscheiden, die nicht mit dem Dienst zusammenhängen. Außerdem muss Whatsapp darlegen, welche Daten im Einzelnen mit Meta-Unternehmen geteilt werden, wie diese verwendet werden und welchen Zwecken sie dienen.

(akn)