Google verliert Namensstreit mit Froogles

Ein Schiedsgericht der Internet- und DNS-Verwaltung ICANN hat die Klage des Suchmaschinenbetreibers abgewiesen, Froogles.com würde Googles Warenzeichen verletzen.

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Ein Schiedsgericht der Internet- und DNS-Verwaltung ICANN hat am Freitag die Klage des Suchmaschinenbetreibers abgewiesen, die Domain Froogles.com würde das Warenzeichen Google verletzen. Demzufolge unterscheide sich der Name eindeutig von dem der Suchmaschine. Unter dieser Internet-Adresse ist seit März 2001 das Shopping-Portal Froogles des Geschäftsmanns Richard Wolfe zu erreichen. Schon vor der Registrierung der Domain-Adresse ließ er prüfen, ob der Name irgendwelche Rechte verletze. Dem jetzigen Urteil zufolge darf er seine Website weiter betreiben.

Wolfe seinerseits bezichtigt Google, mit der im Dezember 2002 eröffnete Produktsuche Froogle gegen sein schon zwei Jahre zuvor angemeldetes Warenzeichen zu verstoßen. Gegenüber US-amerikanischen Medien wollte sein Anwalt allerdings keinen Kommentar darüber abgeben, welchen Schritt man einleiten wolle. Möglicherweise spekuliert Wolfe aber auf ein lukratives Geschäft: In einem ähnlichen Fall hatte sich nämlich Microsoft erst kürzlich durch Zahlung von 20 Millionen US-Dollar außergerichtlich mit dem Linux-Distributor Lindows geeinigt, der sich auf Grund der Klagen in Linspire umbenannt hatte. ()