Ministerpräsidenten verabschieden Jugendmedienschutzstaatsvertrag

In Berlin haben die Ministerpräsidenten die umstrittene Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrags abgesegnet. Ab 2011 sollen Inhalteanbieter ihre Angebote im Netz mit einer Jugendfreigabe versehen.

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Von
  • Monika Ermert

Wie erwartet haben die Ministerpräsidenten der Länder in ihrer heutigen Sitzung in Berlin die Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) verabschiedet. Der Staatsvertrag, der im Rahmen der 14. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages nun noch von den Landesparlamenten abgesegnet werden muss, sieht einheitliche Regelungen für den Jugendmedienschutz in Rundfunk und Internet vor. "Ein verantwortungsvoller Jugendmedienschutz muss einen geschützten Raum für Kinder und Jugendliche im Netz anbieten", erklärte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, der zugleich Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz und der Rundfunkkommission ist. Am ersten Januar kommenden Jahres soll der neue JMStV dann in Kraft treten.

Zwar bleibe Jugendschutz in erster Linie eine Aufgabe der Erziehungsberechtigten, heißt es aus der federführenden Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz. Die Länder sähen sich aber als Gesetzgeber in der Pflicht, Eltern einen Weg aufzuzeigen und ein Instrumentarium anzubieten, wie sie Verantwortung für ihre Kinder auch im Netz wahrnehmen könnten. Der neue Staatsvertrag setzt auf das Modell "Kennzeichnen und Filtern". Eltern sollen mit Hilfe geeigneter Software dann die Inhalte filtern können, die nicht die entsprechende Altersfreigabe haben. Dafür sind Anbieter angehalten, ihre Inhalte als für bestimmte Altersgruppen freigegeben zu kennzeichnen (ab 6, ab 12, ab 16 oder ab 18).

Im Vorfeld hatte es heftigen Streit um die Frage gegeben, ob angesichts der generellen Verpflichtung, für Kinder bis 12 bedenkliche Inhalte zu kennzeichnen, noch von einer rein freiwilligen Kennzeichnung gesprochen werden kann. Bürgerrechtsvertreter hatten bis zuletzt vor einem schleichenden Einstieg in die (Selbst-)Zensur gewarnt und die Ministerpräsidenten aufgefordert, die Unterzeichnung zu vertagen.

Der Gesetzgeber setzt darauf, dass möglichst viele, auch kleine und private Inhalteanbieter ihre Angebote entsprechen kennzeichnen. "Ein leicht handhabbares Selbstklassifizierungssystem wird dafür von den anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle zur Verfügung gestellt werden", heißt es dazu. Ankündigungen der Kritiker, in den Länderparlamenten noch einmal gegen den Staatsvertrag aktiv zu werden, sieht man in der Staatskanzlei gelassen entgegen.

Lob mit Einschränkungen gab es von Seiten der Spieleanbieter. Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) begrüßte einerseits, dass künftig auch reine Onlinespiele mit Altersklassifikationen versehen werden können. Leider hätten Bund und Länder sich aber nicht auf eine einheitliche Alterskennzeichnungen für Computerspiele einigen können. "Die weitere Trennung zwischen Online und Offline ist wirklichkeitsfremd", kritisierte BIU-Chef Olaf Wolters.

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) kündigte ganz im Sinn des neuen Staatsvertrags ein Pilotverfahren zur Selbstklassifzierung von Computerspielen an. Nach dem neuen Ländervertrag seien die bisherigen USK-Verfahren für einen Teil der Onlinespiele bereits gültig. Zusätzlich ermöglicht der JMStV nun das Verfahren zur Selbstklassifizierung für Onlinespiele. Kritisch würdigte der BIU, dass neben der USK künftig verschiedene Institutionen Kennzeichen für die Spiele vergeben können.

Der eco-Verband forderte die Ministerpräsidenten auf, noch bestehende Schwächen im Staatsvertrag in der Begründung nachträglich auszubügeln. Insbesondere sind dem IT-Verband der noch nicht deutlich eingeschränkte Anbieterbegriff, eine mögliche Verpflichtung für Plattformbetreiber zur Vorabüberprüfung von Beiträgen ihrer Nutzer und die Verpflichtung für Zugangsprovider, ihren Kunden ein Filterprogramm anzubieten, ein Dorn im Auge. (vbr)