Justizministerin umreißt Grundbedingungen des Urheberrechts

Das Recht der Kreativen dürfe nicht auf einen Vergütungsanspruch reduziert werden, sagte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einer Grundsatzrede. Dabei warnte sie vor einer "Kulturflatrate". Auch sollten Provider mehr Verantwortung übernehmen.

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Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat in ihrer "Berliner Rede zum Urheberrecht" am Montagabend Provider aufgefordert, "mehr Verantwortung für den Schutz der Urheberrechte zu übernehmen". Die FDP-Politikerin zeigte sich offen für die automatische Anzeige von Warnhinweisen durch die Anbieter bei einer Copyright-Verletzung. Das individuelle Surfverhalten dürfe aber nicht gesetzlich kontrolliert werden, das Modell komme daher nur in Betracht, wenn dabei keine Daten erfasst werden müssten.

Ein "Two-strikes"-Szenario scheint der Ministerin vorstellbar, während für sie ein "Three-Strikes"-System mit der Kappung des Netzanschlusses bei wiederholten Rechtsverletzungen nach wie vor nicht in Frage komme. Die Bundesregierung werde keine Initiativen für Netzsperren ergreifen, es werde auch "keine Bandbreitenbeschränkungen geben". Die Ministerin kritisiert zugleich das Geschäftsgebaren mancher Sharehoster. Diese sollten ihrer Ansicht nach auch ein vitales Eigeninteresse daran haben, ihre Geschäftsmodelle nicht als Plattform für illegale Aktivitäten missbrauchen zu lassen. Ansonsten könne gefordert werden, dass sie reguliert werden.

Leutheusser-Schnarrenberger lehnte es ab, Haftungsprivilegien im Telemediengesetz, das vom Wirtschaftsministerium betreut wird, auszuweiten. Manche beschwörten das Urheberrecht und hätten in Wahrheit doch viel zu häufig nur den Erhalt ihrer überholten Geschäftsmodelle im Sinn. Für diese dürften aber "keine Schonräume" geschaffen werden. Andere stimmten den Abgesang auf das Copyright an und wollten sich die Leistung Dritter kostenlos aneignen. Mit diesem Gegensatzpaar seien die Herausforderungen der digitalen Welt nicht zu bestehen, da der Urheber selbst zumeist in der Debatte außen vor bleibe.

Das Urheberrecht im Internetzeitalter müsse vor allem die "Selbstbestimmung" der Kreativen wahren, sagte die Ministerin. Diese müssten das Recht haben, über die Nutzung ihrer Werke zu bestimmen. Deshalb gebe es auch keinen Gegensatz zwischen Urheberrecht und Open Access oder Kommerz und Non-Profit-Bereich. Das Urheberrecht hindere keinen Kreativen daran, von seinem Rechten großzügigen Gebrauch zu machen und die Nutzung seines Werkes jedermann zu gestatten.

Leutheusser-Schnarrenberger sprach sich gegen eine "Kulturflatrate" aus, da die Urheber dann nicht mehr selbst bestimmen könnten. Bei der Erstverwertung dürften Rechte nicht zwangskollektiviert werden. Das Urheberrecht dürfe auch nicht auf den bloßen Vergütungsanspruch reduziert werden. Ebenso dürfe die "Leistungsgerechtigkeit" nicht auf der Strecke bleiben. Es müsse bei der Zuordnung zwischen Werk und Urheberrecht bleiben. Auch dürften nicht "allein mächtige Internetplattformen" an Werbung verdienen, für die andere mit ihren Inhalten erst den Markt bereiteten. Letztlich seien "klare Regeln" nötig, um die kulturelle Vielfalt und das Auskommen der Kreativen zu sichern.

Leutheusser-Schnarrenberger ging auch auf das geplante Leistungsschutzrecht für Zeitungs- und Zeitschriftenverleger ein. Für diese bestehe beim Schutz der Werkvermittler noch eine Lücke. Dabei dürfe aber nicht der Informationsfluss im Internet beschnitten werden, daher würden beispielsweise Verlinkungen nicht verboten. Zudem müsse klar sein, dass niemand von der Einführung eines ausgeweiteten Schutzrechts im Netz für Presseverlage "finanzielle Wunder" erwarten sollte.

Weiteren Reformbedarf sah die FDP-Politikerin bei der EU-weiten Fassung von Verwertungsgesellschaften und bei "verwaisten Werken", bei denen es sich um "alles andere als ein Nischenproblem" handele, wie die Debatte um Google Books zeige. Erst müssten dafür aber die Rechtsfragen geklärt werden. Dies solle – wie bei den anderen umrissenen Themen – im Rahmen der Arbeiten am "Dritten Korb" der Urheberrechtsreform erfolgen, die Ende Juni mit einer ersten Anhörung starten. (anw)