Anti-Piraterie-Abkommen ACTA: Delegationen pflegen ihre eigene Form der Transparenz

Zum Abschluss der Verhandlungsrunde im schweizerischen Luzern hinterlassen die ACTA-Länder eine magere Pressemitteilung, eine neue Textfassung des umstrittenen Abkommens soll nicht veröffentlicht werden.

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Von
  • Monika Ermert

Nach viertägigen Beratungen im schweizerischen Luzern werden die Verhandlungspartner des Anti-Piraterie-Abkommens ACTA keine neue Fassung des umstrittenen multinationalen Abkommens veröffentlichen. Diese Entscheidung dürfte die Debatten um das undurchsichtige Verhandlungsverfahren erneut anheizen – auch wenn sich die ACTA-Delegationen als Zeichen der geforderten Transparenz zum Auftakt der Verhandlungen mit Vertretern verschiedener Organisationen getroffen hatten.

Die Schweizer Gastgeber, die nach eigenen Aussagen sehr für eine Veröffentlichung geworben hatten, zeigten sich enttäuscht. Man habe sich dem Konsensprinzip beugen müssen, erklärte Jürg Herren vom Schweizer Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Eine einzelne Delegation habe die Veröffentlichung blockiert, sagte Luc Devigne, Verhandlungsführer für die EU-Kommission. Die EU habe sich wie schon in der Runde im neuseeländischen Wellington für die Veröffentlichung des neuen Gesamttextes ins Zeug gelegt.

Erneut beließen es die Delegationen bei der Veröffentlichung einer mageren Pressemitteilung der US-Handelsbeauftragten zum Abschluss der Verhandlungsrunde. Darin treten die ACTA-Partner insbesondere Vorwürfen entgegen, das Abkommen werde den Handel mit Generika-Medikamenten behindern und riskiere durch Bestimmungen im Internetkapitel die Einschränkungen der Meinungsfreiheit.

Einig sind sich die Verhandlungspartner nicht in allen Fragen. Laut der nach der Verhandlung in Wellington auf internationalen Druck veröffentlichten ACTA-Fassung ist vorgesehen, dass Internetanbieter zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen ihrer Kunden herangezogen werden sollen. Wo Provider nach vernünftigem Ermessen Kenntnis von Rechtsverletzungen haben könnten, sollen sie den Zugang zu entsprechendem Material verhindern. Das reiche weiter als die europäische Rechtslage, an der die EU-Kommission aber strikt festhalten wolle, wiederholten die EU-Verhandlungsführer gegenüber heise online. Der Vorschlag steht zur Debatte, vom Tisch ist er aber nicht.

Shinpei Yamamoto vom japanischen Wirtschaftsministerium hält einen Abschluss des Verhandlungen bis zum Ende des Jahres trotz der offenen Punkte für möglich. In Japan wird insbesondere das Thema Durchsetzung von Urheberrecht in der digitalen Welt debattiert. Der Gesetzgeber habe sich gegen erweiterte Haftungsregeln für Provider entschieden. Noch nicht abschließend entschieden seien mögliche neue Regeln, die das Umgehen von technischen Zugangskontrollen verbieten sollen.

Wie erwartet weitgehend einig waren sich die Verhandlungspartner in Luzern, dass Patentverletzungen nicht Bestandteil von Grenzkontrollmaßnahmen und des Strafrechtskapitels in ACTA sein sollen. Es wäre sehr schwierig, Patentverletzungen an den Grenzen seines Landes zu überprüfen, sagte der mexikanische Verhandungsführer Jorge Amigo Castañeda. Aus Sicht insbesondere der anglo-amerikanischen Staaten könne man Patente grundsätzlich aus dem ACTA-Rechtsrahmen streichen. Geht es dagegen nach der EU, sollen Vorgaben zu Patentverletzungen in anderen Kapiteln – insbesondere dem über zivilrechtliche Maßnahmen – nicht angetastet werden.

Ein echter Stolperstein für ACTA scheinen die geografischen Herkunftsbezeichnungen zu sein. Die Schweiz, die EU und auch Mexiko sind nach eigenen Angaben interessiert daran, den Schutz geografischer Herkunftsbezeichnungen wie "Tequila", "Appenzeller" oder "Nürnberger" in den ACTA-Rechtsrahmen aufzunehmen. In Mexiko wird laut Amigo Castañeda aktuell diskutiert, ob es vorteilhaft sei, das mexikanische Gesetz an die EU-Regelungen anzupassen.

Für die zehnte Verhandlungsrunde ziehen die ACTA-Verhandlungspartner nun nach Washington, was manche Insider als Beleg dafür werten, dass die USA an einem raschen Abschluss des mehr und mehr unter Beschuss geratenden Abkommens interessiert ist. Fragen zur US-Einschätzung bezüglich des Fortschritts in Luzern mochte die US-Delegation aber nicht beantworten. (vbr)