Schweiz: Kanton Uri stoppt UnterstĂĽtzung des Elektronischen Patientendossiers

Der Regierungsrat des Kanton Uri beschloss, vor allem die finanzielle UnterstĂĽtzung des elektronischen Patientendossiers (EPD) vorerst einzustellen.

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Eine Person mit weiĂźem Oberteil sitzt vor einem Laptop und hat einen Stift fĂĽr ein Tablet in der Hand. Um ihn herum sind Symbole, die verschiedene Arten von Patientendaten abbilden.

(Bild: TippaPatt/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Tom Sperlich

Der Schweizer Kanton Uri will das elektronische Patientendossier (EPD) derzeit nicht weiter unterstĂĽtzen. Das entschied die Regierung des kleinen Zentralschweizer Kantons. Als BegrĂĽndung fĂĽr die Entscheidung gibt der Regierungsrat an, dass die Nachfrage nach dem EPD im Kanton Uri bislang sehr gering war. Deshalb bestehe derzeit kein Bedarf fĂĽr eine aktive UnterstĂĽtzung, wobei es vor allem um die Finanzierung gehen dĂĽrfte.

Viele Gesundheitsfachpersonen und Institutionen stünden dem EPD in seiner aktuellen Form kritisch gegenüber, so der Regierungsrat des Kanton Uri. Diese bemängeln demnach "insbesondere strukturelle und funktionale Schwächen" des EPD. Auch die "angespannte Finanzlage des Kantons" sei ein weiterer wichtiger Faktor für den Entscheid des Regierungsrats.

"Angesichts der bestehenden Sparvorgaben sollen derzeit keine zusätzlichen Mittel in die Einführung des EPD investiert werden", schreibt die Kantonsregierung in einer Mitteilung. Nun will die Regierung des wirtschaftlich schwachen Kantons zuerst die anstehende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) abwarten.

Seit Jahren hat sich die Schweizer Regierung beziehungsweise der Bundesrat – ebenfalls unter anderem wegen einer Reihe von technischen Kompatibilitätsproblemen und solchen der Interoperabilität zwischen den EPD-Akteuren – eine umfassende Revision des EPDG-Gesetzes vorgenommen. Einst war diese für den Sommer 2024 angekündigt. Bislang ist allerdings erst eine Teilrevision des EPDG mit nur wenig Veränderungen herausgekommen, welche am 1. Oktober 2024 in Kraft traten.

Die Vorlage zur kompletten Revision, die "die Verbreitung des EPD verbessern und die Finanzierung nachhaltiger gestalten" soll, wird laut Bund noch diesen Frühling dem Parlament unterbreitet. Damit will der Bundesrat unter anderem das sogenannte Opt-out-System einführen. Das heißt, alle in der Schweiz wohnhaften Personen sind wie bisher obligatorisch krankenversichert und erhalten automatisch und kostenlos ein EPD. Wer kein Dossier wünscht, muss gegen die Eröffnung Widerspruch einlegen.

DarĂĽber hinaus wurde beschlossen, die unterschiedlichen technischen Infrastrukturen der sogenannten Stammgemeinschaften in Zukunft zu vereinheitlichen. Dies soll mittels einer zentralen technischen Plattform geschehen, die der Bund zur VerfĂĽgung stellt. Das Inkrafttreten einer kompletten Revision des EPD ist jedoch frĂĽhestens fĂĽr das Jahr 2028 vorgesehen. "Der Regierungsrat erachtet es als sinnvoll, die Entwicklungen auf Bundesebene abzuwarten, bevor weitere Schritte auf kantonaler Ebene eingeleitet werden", betont die Urner Regierung.

Das EPD steht in der Schweiz bereits seit 2007 auf der gesundheitspolitischen Agenda der Kantone und des Bundes. 2017 trat das entsprechende Bundesgesetz (EPDG) in Kraft und seit Ende 2020 führt der Gesetzgeber die EPD sukzessive ein. Die flächendeckende Einführung des elektronischen Patientendossiers steht aber noch aus. Ende Februar 2025 waren in der Schweiz 104.407 EPD eröffnet.

Schließlich weist der Regierungsrat des Kantons Uri darauf hin, dass es trotz seines Entscheids weiterhin möglich ist, ein EPD zu eröffnen. Interessierte können dies online bei der Stammgemeinschaft Post Sanela Health AG zum Selbstzahlerpreis von 15 Franken tun. In anderen Kantonen erhalten die Stammgemeinschaften bis zu 30 Franken pro eröffnetes EPD, wobei sich Bund und Kantone die Finanzierung teilen.

(mack)