Weiteres Rätselraten um ELENA [Update]

Der elektronische Entgeltnachweis fasst alle Daten von Arbeitnehmern und Beamten bei einer zentralen Speicherstelle zusammen. Wirtschafts- und Arbeitsministerium stellen ELENA aus Kostengründen infrage, der Bitkom dagegen warnt davor, ELENA zu stoppen. Bürgerrechtler kritisieren, dass ELENA nicht etwa wegen Datenschutzproblemen gestoppt werden solle.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Der elektronische Entgeltnachweis (ELENA) wird auch vom Arbeitsministerium infrage gestellt. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte, dass ein Moratorium und eine anschließende Neuregelung von ELENA denkbar sei, wenn den Firmen "sehr viele Mehrkosten" entstünden. Er betonte zudem, dass das Wirtschaftsministerium federführend sei. Was dort entschieden wird, werde man mittragen.

ELENA fasst alle Daten von Arbeitnehmern und Beamten zusammen, die für einen Einkommensnachweis nötig sind. Die Arbeitgeber sind seit dem 1. Januar verpflichtet, dafür die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten unter anderem zu Einkommen, Arbeitsstunden, Krankheitstagen und Urlaubstagen an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung zu melden. Die zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten ist Teil der unter dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder eingeleiteten Hartz-Reform. Zuletzt hatte Wirtschaftsminister Brüderle ein Moratorium für ELENA angedeutet. Dies sei sinnvoll, wenn ELENA keine Entlastung für den Mittelstand bringe.

Unterdessen warnt der IT-Branchenverband Bitkom davor, ELENA zu stoppen. Es sei ein Fehler, auf die Kosten für Chipkarten und die elektronische Signatur zu schauen und Einsparungen von 85 Millionen Euro zu ignorieren. Mit den angenommenen Einsparungen verweist der Bitkom jedoch auf eine Berechnung des Wirtschaftsministeriums, die als völlig veraltet gilt. In ihr tauchen keine Kostenrechnungen für die Chipkarte auf, da angenommen wurde, dass 2012 zum Start der ELENA-Abfragen mit dem beendeten Rollout der elektronischen Gesundheitskarte allgemein Karten im Umlauf sind, die eine digitale Signatur speichern können. Derzeit gehen Fachleute davon aus, dass die elektronische Gesundheitskarte frühestens 2015 allgemein verfügbar ist.

Außerdem wurden die jährlichen Kosten für eine qualifizierte elektronische Signatur mit 3,30 Euro im Jahr angesetzt, sie liegen derzeit aber bei mindestens 20 Euro. Bei der Beantragung von Wohngeld oder Arbeitslosengeld I soll die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Sozialamt diese Kosten für die Signaturkarte übernehmen. An dieser Regelung hatte sich Kritik entzündet, die sich vor allem auf die Kosten für die notwendigen Lesegeräte bezog, die von Städten und Gemeinden angeschafft werden müssen.

Über die nun laufende ELENA-Debatte, die eine Verschiebung und Überprüfung des Vorhabens allein aus Kostengründen thematisiert, sind die Bürgerrechtler vom FoeBuD ungehalten. Sie vermissen eine politische Debatte über die "Vorratsdatenspeicherung von Arbeitnehmerdaten". Der FoeBuD hat eine Verfassungsklage gegen ELENA initiiert und organisiert.

[Update]:
Mittlerweile wird ein (zumindest vorübergehender) Stopp für ELENA immer wahrscheinlicher: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erklärte laut dpa am Mittwoch in Berlin ebenfalls, sie sei für eine Überprüfung des Projekts. (jk)