SWIFT-Abkommen zum Finanzdatentransfer tritt in Kraft

Vom 1. August an können US-Sicherheitsbehörden auf Basis des neuen transatlantischen Übereinkommens zur Weitergabe von Überweisungsinformationen internationale Finanzströme wieder einfacher durchleuchten. Datenschützer erneuern ihre Kritik.

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Vom 1. August an können US-Sicherheitsbehörden internationale Finanzströme wieder einfacher durchleuchten. Am morgigen Sonntag tritt die umkämpfte neue transatlantische Übereinkunft zur Weitergabe von Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) in Kraft. Die in Belgien beheimatete Genossenschaft bündelt Überweisungsinformationen von 9000 Banken aus über 200 Ländern. Über das Netzwerk werden täglich im Durchschnitt rund 16 Millionen Transaktionen und Transfers mit einem Volumen von über 4,8 Billionen Euro abgewickelt.

Washington kann mit dem Inkrafttreten des Abkommens nun erneut auf die begehrten Bankdaten zugreifen und sie in das Anti-Terror-Programm TFTP (Terrorist Finance Tracking Program) einspeisen. Es soll helfen, Finanzquellen des internationalen Terrorismus aufzudecken und zu kappen. Ob dies die Weitergabe der Überweisungsangaben effektiv möglich macht, ist aber selbst unter Strafverfolgern umstritten.

Im Rahmen des SWIFT-Abkommens, dem die EU-Abgeordneten Anfang Juli nach zunächst angekündigtem erneuten Widerstand grünes Licht gaben, werden der Name des Absenders und des Empfängers, die Kontodaten sowie die Summe und der Verwendungszweck einer Überweisung übermittelt. Betroffen sind Europäer, die Geld in Länder außerhalb der EU etwa in die USA, nach Afrika, Asien oder Südamerika transferieren. Überweisungen innerhalb Europas sollen außen vor bleiben. Als problematisch gilt vor allem die Tatsache, dass das in Belgien beheimatete Finanznetzwerk nach eigenen Angaben seine Datensätze mehr schlecht als recht filtern kann: An die US-Behörden gehen so komplette Datenpakete mit beispielsweise allen Überweisungen, die Personen aus Berlin an einem bestimmten Tag oder einer ganzen Woche nach Marokko getätigt haben. Die Informationen werden in den USA in der Regel fünf Jahre lang gespeichert.

Im Vorfeld des Inkrafttreten der Regelungen verschärfte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar noch einmal seine Kritik auch an dem vom EU-Parlament leicht überarbeiteten Abkommen. Dieses entspreche nicht dem durch die Grundrechte-Charta und die allgemeine Datenschutzrichtlinie der EU vorgegebenen Bürgerrechtsniveau und unterlaufe so "unverzichtbare und bewährte Standards", bemängelte der Experte. Es sei zu erwarten, dass der Großteil der an die USA übermittelten Daten Personen beträfen, "die in keinerlei terroristische Aktivitäten verwickelt sind". Weder der Umfang der Informationsübermittlung, noch die Kriterien für den Datenzugriff seien sauber eingegrenzt. Die vorgesehene Speicherdauer sei "unverhältnismäßig", die ermöglichte Datenschutzkontrolle bleibe "lückenhaft".

Als "pikant" bezeichnete Schaar in diesem Zusammenhang, dass mit Europol ausgerechnet eine Behörde über Auskunftsbegehren der USA wachen solle, die zugleich von den US-Diensten mit den aus dem Datenbestand gewonnenen Erkenntnissen versorgt werde. Zwar sehe der Vertrag eine zusätzliche Kontrolle der Datenverarbeitung jenseits des Atlantiks durch unabhängige Prüfer vor, von denen einer durch die EU-Kommission benannt werden solle. Diese hätten jedoch nur eng begrenzte Befugnisse. Bei Verweigerung der Auskunftserteilung erführen zudem weder der Betroffene noch sein nationaler Datenschutzbeauftragter im europäischen Heimatland, ob und gegebenenfalls weshalb jemand in dem US-System gespeichert sei.

Als "einziges Bürgerrechts-Trauerspiel" bezeichnete Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Linksfraktion im Bundestag, den Deal um die Finanzdaten. Das neue Abkommen sei "mit unglaublicher Geschwindigkeit" durch die Volksvertretungen gepeitscht worden. Das Projekt sei den europäischen Regierungen so wichtig gewesen, "dass sie nahezu alle Mitwirkungs- und Unterrichtungsrechte der nationalen Parlamente faktisch unterlaufen haben". Nicht einmal eine ausstehende Beurteilung der Übereinkunft durch den juristischen Dienst des EU-Parlaments zur Kontrolle des Bankdatentransfers sei abgewartet worden.

Das Abkommen ist zunächst auf fünf Jahre begrenzt, verlängert sich aber danach automatisch, wenn er nicht rechtzeitig vorher von einer der beiden Vertragsseiten gekündigt wird. Die EU soll in den nächsten Jahren nach dem Willen der europäischen Volksvertreter ein eigenes System zur Auswertung der Finanzdaten aufbauen und damit den massenhaften Datentransfer beenden. Neuer Streit über diesen Ansatz ist jedoch absehbar, weil einige Mitgliedsstaaten eine solche Fahndung bislang ablehnen. (jk)