Personalausweis-Gebührenverordnung steht

Neben den Kosten für den elektronischen Personalausweis selbst, der ab 1. November ausgegeben werden soll, hat das Innenministerium nun auch die Kosten beispielsweise für die Freischaltung der Online-Funktion des Ausweises festgelegt.

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Von
  • Detlef Borchers

Das Bundesinnenministerium hat nach der Konsultation des Bundesrates die Personalausweisgebührenverordnung beschlossen. Die Länderkammer hat vor allem die geplanten Ermäßigungen angesichts der Finanznot der Länder und Gemeinden abgelehnt. Während der kommende elektronische Personalausweis wie bereits gemeldet im Normalfall für Bürger ab 24 Jahren 28,80 Euro kosten wird, wird der Preis des Ausweises für Bürger unter 24 Jahren auf 22,80 Euro ermäßigt. Ursprünglich sollte es eine Ermäßigung auf 19,80 Euro für Bürger von 18 bis 24 Jahren geben, für 16-18-Jährige sollte er sogar kostenfrei sein.

Die "Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" (Personalausweisgebührenverordnung) musste nach einer Sitzung der Länderkammer vom 9. Juli geändert werden, weil die Länder sich nicht in der Lage sahen, den Ausweis für junge Staatsbürger zu subventionieren. Unabhängig von den Altersgrenzen bleibt es den Gemeinden überlassen, ob Bedürftige eine Gebührenermäßigung bekommen oder den Ausweis kostenfrei erhalten.

Die nunmehr vom Innenministerium freigegebene Verordnung nennt erstmals auch die weiteren Gebühren. Danach ist das Aktivieren der Online-Funktion des Ausweises nur bei Ausweisausgabe gebührenfrei. Wird die Online-Funktion zu einem späteren Zeitpunkt im Amt aktiviert, kostet dies 6 Euro. Das Deaktivieren der Online-Funktion oder das Sperren dieser Funktion beim Ausweisverlust bleibt gebührenfrei, ein Entsperren (etwa bei einem wiedergefundenen Ausweis) kostet 6 Euro. Auch die im Online-Verkehr benötigte sechsstellige PIN-Nummer ist nur bei der Ausweisausgabe kostenlos. Wird die PIN vergessen oder besteht der Verdacht auf einen Missbrauch, so kostet die PIN-Änderung wiederum 6 Euro.

Die neue Gebührenverordnung legt keine Fixkosten für das Aufbringen einer qualifizierten elektronischen Signatur auf den Ausweis fest, wie sie etwa für den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) von Bürgern benötigt wird, die Arbeitslosengeld I oder Wohngeld beantragen wollen. Die Festlegung dieser Kosten bleiben den Signaturanbietern überlassen.

Unberührt von der Personalausweisgebührenverordnung ist auch die offene Zuwendungsmaßnahme IT-Sicherheitskit mit entsprechenden Ausweis-Lesegeräten, für die im Rahmen des Konjunkturpakets II 24 Millionen Euro ausgegeben werden. Für diese Summe sollen 1,5 Millionen Sicherheitskits vom November 2010 bis Dezember 2011 an Bundesbürger verschenkt werden, um die Akzeptanz des elektronischen Personalausweises zu fördern. Zehn Firmen wurden mit der Ausgabe dieser Kits beauftragt und entwickeln derzeit ihre Marketingstrategien. (jk)