Hamburger Gericht weist Metaspinner-Klage gegen Google zurück

Zuvor war Google in einer einstweiligen Verfügung untersagt worden, die AdWord-Werbung mit der für die metaspinner GmbH geschützten Marke "Preispiraten" weiterhin für die Website www.preispiraten.de zuzulassen.

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Von
  • Torge Löding

Das Landgericht Hamburg hat die Klage der metaspinner media GmbH gegen die Suchmaschine Google in einem aktuellen Urteil ( AZ. 312 O 324/04) zurückgewiesen. Eine Begründung liege noch nicht vor und werde erst in einigen Wochen erwartet, heißt es in einer Mitteilung von metaspinner.

Dem Hauptsacheverfahren war eine einstweilige Verfügung vorausgegangen, in dem das Landgericht es Google verboten hatte, die AdWord-Werbung mit der für die metaspinner GmbH geschützten Marke "Preispiraten" weiterhin für die Website www.preispiraten.de zuzulassen.

Gegen diese einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 14.11.2003 war Google nicht vorgegangen und hatte es auf ein Hauptsacheverfahren ankommen lassen. Während sich Google zu dem Urteil bislang nicht geäußert hat, sagte der Geschäftsführer der metaspinner GmbH, Christoph Berndt: "Wir müssen jetzt die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten und dann entscheiden, wie wir unsere Marken vor solchen Übergriffen schützen können. Es ist nicht einsehbar, dass unsere unternehmerischen Initiativen durch eine solche Werbemethode unterlaufen, ausgenutzt und unsere Nutzer in die Irre geführt werden können." (tol)