Hauptangeklagter in Spitzelaffäre belastet auch Ex-Telekom-Chef Ricke

Zum Auftakt des Telekomgate-Prozesses hat der ehemalige Leiter der Konzernsicherheit die Verantwortung für die Bespitzelung von Journalisten und Gewerkschaftern übernommen, gleichzeitig aber auch den ehemaligen Vorstandschef Kai-Uwe Ricke belastet.

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Von
  • Edgar Bauer
  • dpa

Für die ehemalige Telekom-Spitze wird es doch noch ungemütlich: Im Prozess um die Bespitzelungsaffäre hat der Ex-Abteilungsleiter für Konzernsicherheit auch ehemaliges Führungspersonal belastet. Der Hauptangeklagte Klaus T. übernahm zwar die alleinige Verantwortung für das illegale Ausspionieren. Er erklärte zum Prozessauftakt am Freitag vor dem Bonner Landgericht aber zugleich, dass Ex-Vorstandschef Kai-Uwe Ricke frühzeitig im Jahr 2005 und später auch der damalige Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel in das Vorgehen eingeweiht gewesen seien.

Damit könnte auch die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die beiden Ex-Topmanager wieder auf dem Prüfstand stehen. Wenn Ricke und Zumwinkel von dem Ausspähen gewusst hätten, stünden auch sie in der Verantwortung, sagte Oberstaatsanwalt Fred Apostel der Nachrichtenagentur dpa. Es werde geprüft, ob es jetzt Anlass für eine Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen sie gebe. Die Ermittlungen gegen Ricke und Zumwinkel waren im Juni eingestellt worden. Die Bonner Staatsanwaltschaft sah "keinen hinreichenden Tatverdacht", dass sie die Ausspähaktionen angeordnet oder geduldet hätten.

Ricke und Zumwinkel sind für Anfang Oktober als Zeugen geladen. Beide haben stets bestritten, die illegalen Aktionen angezettelt oder von ihnen gewusst zu haben. Die "Umstände der Datenerhebung" seien spätestens im September 2005 sowohl Ricke wie auch Zumwinkel "bekannt" gewesen, erklärte Klaus T. über seinen Verteidiger Hans-Jörg Odenthal vor Gericht. Die Rechtmäßigkeit des Vorgehens sei von ihnen aber gegenüber ihm "nicht in Zweifel gezogen worden". Er habe die Ausspähung von Journalisten und Gewerkschaftern eigenmächtig veranlasst, sagte Klaus T. vor Gericht. Die telefonischen Verbindungsdaten seien "auf seine Veranlassung hinaus gewertet worden". Von einem konkreten Auftrag für das illegale Vorgehen aus der Telekom-Führung sprach er nicht.

Der Hauptangeklagte Klaus T. gilt als Schlüsselfigur in dem Prozess, in dem es neben der Verletzung des Fernmeldegeheimnisses auch noch um Untreue und Betrug geht. Der Ex-Leiter der Abteilung KS3 (innere Konzernsicherheit) bekannte sich uneingeschränkt "zu seiner Verantwortung für die Datenauswertung". Damit begegnete er zugleich einem früheren Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft, dass das illegale Ausspionieren von der damaligen Telekom-Spitze angeordnet oder veranlasst worden sein könnte.

Er habe einen "Auftrag" von Ricke erhalten, erklärte der Angeklagte. Ricke habe Aufklärung über "Indiskretionen" gewollt. Aufgrund des ihm erteilten Auftrags sei er "davon ausgegangen, dass von einem Mitglied des Aufsichtsrats fortlaufend vertrauliche Informationen an die Presse weitergegeben und hierdurch dem Unternehmen schwerer Schaden zugefügt wurde". Zur Aufklärung habe er seinerzeit "die Erhebung der Verbindungsdaten für gerechtfertigt gehalten". Aus heutiger Sicht sei die Datenerhebung ohne richterlichen Beschluss aber "ein großer Fehler" gewesen, sagte Klaus T. vor Gericht. "Damals habe ich gedacht, sie sei sachgerecht und zielführend gewesen."

In seinen Aussagen sagte Klaus T., dass vor allem der frühere Betriebsratschef Wilhelm Wegner zunehmend in Verdacht geriet, die gesuchte undichte Stelle zu sein, über die interne Informationen nach außen gedrungen seien. Es sei ihm aber nicht bekannt, ob ein internes Gespräch von Ricke und Zumwinkel mit Wegner stattgefunden habe.

Die Datenverstöße, bei denen Klaus T. nach seinen Aussagen auch die externe Hilfe eines Berliner Dienstleisters in Anspruch nahm, wurden in ihren Ausmaßen erst später bekannt. Die Telekom erstattete - inzwischen unter neuer Führung mit Vorstandschef René Obermann - im Mai 2008 deswegen selbst bei der Bonner Staatsanwaltschaft Strafanzeige.

Neben dem über 45 Jahre hinweg bei der früheren Bundespost und der heutigen Telekom tätigen Klaus T. sitzen noch zwei weitere frühere Mitarbeiter des Konzerns auf der Anklagebank. Das Verfahren gegen den ebenfalls angeklagten Berliner Geschäftsmann wurde abgetrennt, nachdem dieser ein ärztliches Attest vorgelegt hatte. Der Prozess ist auf weitere 11 Sitzungstermine im September und Oktober angesetzt und wird am kommenden Freitag (10. September) fortgesetzt. (vbr)