EU-Kommission debattiert über Filter gegen Copyright-Verstöße

Am Freitag findet ein weiterer runder Tisch über "illegale Up- und Downloads" in Brüssel statt, bei dem es unter anderem um technische Hilfsmittel gegen Rechtsverletzungen geht. Deren möglicher Einsatz ist auch Teil einer EU-Konsultation zur E-Commerce-Richtline.

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Am Freitag findet ein weiterer runder Tisch über "illegale Up- und Downloads" auf Einladung der EU-Kommission statt, bei dem es auch um technische Hilfsmittel gegen Copyright-Verletzungen geht. Sie könnten Teil einer gemeinsamen Erklärung von Rechteinhabern und Providern zu einer künftigen engeren Zusammenarbeit werden, die vor allem von Vertretern der Musikindustrie befürwortet wird. Dies geht aus der geplanten Agenda hervor. Diese Tagesordnung für das nicht-öffentliche Treffen und Protokolle früherer vergleichbarer Hinterzimmergespräche veröffentlichte das französische Online-Magazin PC Inpact.

Insgesamt fanden bereits acht Runden unter Leitung der für die Wissensgesellschaft zuständigen Generaldirektorin im Binnenmarktressort, Margot Fröhlinger, statt, bei denen die Bekämpfung illegaler Filesharing-Aktivitäten auf dem Programm stand. Bei dem Termin im Juni gab ein Vertreter der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) laut einer Zusammenfassung (DOC-Datei) zu verstehen, dass es "viele getestete Techniken" gebe, mit denen Zugangsanbieter rechtswidrige Downloads von Musikstücken verhindern und zugleich eine Inanspruchnahme von "Kern-Diensten" erlauben könnten. Viele Provider würden solche Techniken bereits für Sicherheitszwecke und zum Netzwerkmanagement verwenden.

Ein Abgesandter der französischen Verwertungsgesellschaft SCPP führte aus, dass französische Provider bei längeren Testläufen in den Jahren 2007 und 2009 im Rahmen des umkämpften HADOPI-Gesetzes zwei Filtertechniken überprüften. Diese hätten 90 Prozent sowohl des verschlüsselten als auch des nicht verschlüsselten P2P-Verkehrs erkannt, ohne dass darunter die Netzwerkleistung erheblich eingeschränkt worden sei. Bei einer der beiden Ansätze habe es sich um eine Lösung der Firma Vedicis gehandelt, mit der mit Hilfe von "Deep Packet Inspection" 99,98 Prozent des rechtswidrigen Verkehrs zu blocken gewesen sei. Vertreter der Providervereinigung EuroISPA und des Telekommunikationsverbands ETNO erklärten dagegen, dass technische Mittel ungewünschte Nebeneffekte wie ein Ausfiltern auch legaler Inhalte oder eine Bandbreitenreduzierung hätten. Sie könnten das Netzwerk selbst gefährden und Innovationen unterwandern.

Eine in der Sommerpause von Binnenmarktkommissar Michel Barnier sang- und klanglos gestartete öffentliche Konsultation über die E-Commerce-Richtlinie und deren potenzielle Novellierung enthält ebenfalls Fragen zu Internetsperren und Filtermethoden. Wichtiger Teil der Direktive sind die umstrittenen Haftungsprivilegien für Internetanbieter. Provider, die fremde Inhalte auf eigenen Rechnern zum Abruf bereithalten, müssen demnach nur "nach Kenntnis" offenkundig rechtswidriger Inhalte haften. Eine allgemeine Überwachungspflicht von Inhalten für die Anbieter schließt das Gesetz aus. Hier fragt die Kommission nun, ob diese Bestimmung möglicherweise über "Auflagen durch Verwaltungs- oder Rechtsbehörden an Serviceprovider" zur Verhinderung von Rechtsverletzungen in Gefahr geraten könne.

Die Formulierung bezieht sich unter anderem offensichtlich auf die Einführung sogenannter "Three Strikes"-Systeme zur "abgestuften Erwiderung" auf wiederholte Copyright-Verstöße, wie sie die EU-Länder Frankreich und Großbritannien eingeführt haben. Darüber hinaus interessiert sich die Brüsseler Behörde etwa für die Meinung der Konsultationsteilnehmer, ob der Einsatz technischer Filterstandards einen nützlichen Beitrag im Kampf gegen Fälschungen und die Produktpiraterie darstellen könnte. Generell will die Brüsseler Behörde mit dem Großteil der Umfrage vor allem Probleme der Nutzer beim grenzüberschreitenden Online-Handel in Erfahrung bringen. Experten zählen dazu etwa das Herkunftslandsprinzip, demzufolge beim E-Commerce für den Anbieter die Regeln des Staates gelten, in dem er seinen Sitz hat. (jk)