Politik und Wirtschaft rüsten sich für Berliner Geodaten-Gipfel

Laut einem Bericht sind bei Google Deutschland bereits mehrere hunderttausend Widersprüche gegen Street View eingegangen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar macht sich für eine "Robinson-Liste" für alle Geodienste stark.

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Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat für den Montag Vertreter anderer Ministerien und der Länder, Firmenabgesandte sowie Verbraucher- und Datenschützer zu einem Spitzengespräch nach Berlin geladen, auf dem die Notwendigkeit neuer Regeln für Geodatendienste wie Google StreetView besprochen werden soll. Im Vorfeld haben einige derTeilnehmer des "Geo-Gipfels" ihre Verhandlungslinien zum Teil bereits öffentlich gemacht. Google etwa unterstreicht laut einer Vorabmeldung des "Spiegel" in einem Lobbypapier, dass der hauseigene Straßenansichtsservice mit Fassadenaufnahmen aus derzeit 23 Nationen "von allen Ländern, in denen der Dienst noch nicht eingeführt ist, von Deutschland aus am häufigsten genutzt" werde. Google Street View erfreue sich somit hierzulande durchaus großer Beliebtheit.

Wenn es um das eigene Anwesen geht, scheint die Zurückhaltung der Deutschen aber größer. Dem Bericht nach sollen hierzulande schon "mehrere hunderttausend Widersprüche" gegen den umstrittenen Ansichtsdienst eingegangen sein, wie aus Unternehmenskreisen zu erfahren sei. Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Häusern aus den 20 deutschen Großstädten, in denen Google Street View vor Ende des Jahres starten soll, können noch bis zum 15. Oktober vorab beantragen, dass ihre Gebäude unkenntlich gemacht werden. Das Widerspruchsverfahren scheint nach Einschätzung des zuständigen Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar bislang "ordnungsgemäß zu laufen". Es bleibe aber abzuwarten, ob der Suchmaschinenkonzern den "Sturm der Anträge" auch ordnungsgemäß abarbeiten könne.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hält das Einspruchsprozedere noch nicht für ausgereift. Er bezeichnete es in einem Interview mit der österreichischen Zeitung "Der Standard" als "großes Problem", dass ein Widerspruchleistender Google weitere persönliche Informationen wie Name und Adresse über sich preisgeben müsse. Das schrecke viele ab. Schaar plädiert daher für die Einrichtung einer "digitalen Robinson-Liste" für alle vergleichbaren Online-Angebote. Eine solche zentrale Widerspruchsliste habe den Vorteil, "dass man nicht bei jedem einzelnen Geodienst gegen die Darstellung seines Hauses im Internet Einspruch einlegen muss". An die Schwarze Liste, mit der man sich ursprünglich gegen Werbezusendungen aussprechen konnte, müssten sich dann alle einschlägigen Anbieter bei ihren Veröffentlichungen auch halten.

Generell betonte der Datenschützer, dass sich der Gipfel nicht auf Google Street View oder andere Geodienste wie Sightwalk beschränken dürfe. Es geht etwa auch um Satellitenaufnahmen, "die so genau sind, dass man bis auf die Terrasse schauen kann". Wenn solche Aufnahmen mit systematischer geografischer Erschließbarkeit ins Internet gestellt würden und man die Adresse feststellen könne, müssten sich Betroffene wehren können. Das Zurschaustellen von Hausfassaden an sich sei nicht die regulatorische Herausforderung, sondern "die systematische Verknüpfung von Daten" im Hintergrund. Dadurch werde es jedem Privatmenschen und jeder staatlichen Stelle etwa möglich, "sich mal anzusehen, wo die Leute denn so wohnen". Dies könne unter anderem für Geo-Scoring durch Kreditgeber missbraucht werden.

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner plädierte im "Hamburger Abendblatt" für eine allgemeine Anpassung des Datenschutzrechts ans Internetzeitalter. Durch Street View und ähnliche Dienste habe die weltweite Verfügbarkeit und Vermarktung von Geodaten, also beispielsweise der Koordinaten von Personen und Gebäuden, eine neue Dimension erreicht. Eine darauf basierende Erstellung von Personen- oder Bewegungsprofilen sollte nur mit Einwilligung der Betroffenen möglich sein, stellte die CSU-Politikerin klar. Besonders sensible Verknüpfungen von Geodaten, etwa mit Gesichtserkennungsdiensten, müssten tabu sein. Zudem sollte ein allgemeines Widerspruchsrecht von Mietern und Eigentümern gegen die Veröffentlichung großräumiger Grundstücks- und Gebäudeansichten im Internet gesetzlich festgeschrieben werden.

Die Bundesregierung hatte einen stark auf Google Street View zugeschnittenen Gesetzesentwurf des Bundesrats im August abgelehnt und die Einberufung eines Runden Tischs vor weiteren Maßnahmen angekündigt. Der Bund erhebt selbst eine Vielzahl an Geodaten und hält diese durch eigene Behörden abrufbar. Die entsprechenden Dienste werden besonders im Krisen- und Katastrophenschutz eingesetzt. Das Innenministerium will in der Debatte nun "das Innovationspotenzial und den unmittelbaren Nutzen der Geodienste für die Bürger angemessen berücksichtigt" wissen. (je)