Zugriff auf Fingerabdrücke und DNA: USA und Österreich kurz vor Einigung

Es ist ein mehrstufiges Verfahren geplant, das Strafverfolgern keinen direkten Zugriff auf Personendaten des jeweils anderen Landes gestattet.

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Verhandlungen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über ein Abkommen zum Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten stehen kurz vor dem Abschluss. Wie der Sprecher des österreichischen Außenministeriums, Gesandter Peter Launsky-Tieffenthal, gegenüber heise online ausführte, ist nach aktuellem Stand ein mehrstufiges Verfahren geplant, das Strafverfolgern keinen direkten Zugriff auf Personendaten des jeweils anderen Landes gestattet. Die in Medienberichten kolportierte Drohung der USA mit dem Ausschluss österreichischer Staatsbürger aus dem Visa Waiver Program steht demnach nicht unmittelbar im Raum, wohl aber im Hintergrund.

Voraussetzung für eine Datenbankabfrage beim jeweils anderen Land soll das Vorliegen eines Fingerabdrucks oder einer DNA-Probe im Zusammenhang mit dem Verdacht von Terrorismus oder einer schweren, grenzüberschreitenden Straftat sein. In so einem Fall werde laut Abkommen der Datensatz mit der Datenbank des Vertragspartners abgeglichen. Gibt es einen Treffer, werde auf beiden Seiten Alarm ausgelöst. Dann solle jener Staat, dessen Datenbank abgefragt wurde, überprüfen, ob tatsächlich ein solcher Verdacht gegeben ist. Danach sollen gegebenenfalls die über die geprüfte Person gespeicherten Daten übermittelt werden.

In der für das neue Verfahren vorgesehenen österreichischen Datenbank sollen nur Angaben über Personen gespeichert werden, die wegen einer terroristischen oder schweren, grenzüberschreitenden Straftat verurteilt wurden oder gegen die gerade ein entsprechendes Verfahren läuft. Die in anderen Zusammenhängen, etwa leichten Straftaten oder der Ausstellung eines Reisepasses, von österreichischen Behörden erfassten Fingerabdrücke sollen hingegen nicht für US-Abfragen zur Verfügung stehen.

Wird ein einschlägig Verdächtiger in Österreich freigesprochen, ist sein Eintrag aus der österreichischen Datenbank zu löschen. Für diesen Fall sollen sich die USA verpflichten, etwaige zwischenzeitlich übermittelte Daten ebenfalls zu löschen. Hat in Österreich ein Betroffener den Verdacht, dass die USA entgegen dieser Verpflichtung Daten nicht löschen, soll er sich an die im österreichischen Bundeskanzleramt angesiedelte Datenschutzkommission wenden und diese dann die amerikanischen Behörden zur Löschung des Datensatzes anhalten. Diese Lösung habe den Vorteil, dass sich Betroffene an eine Behörde in Österreich wenden könnten und keine Anwaltskosten zu tragen hätten, betonte Launsky-Tieffenthal. Dass Bürger nicht immer wüssten, welche Behörden wann welche Daten über sie besäßen sei zwar richtig, gelte aber überall und nicht nur bei US-Behörden.

Verschiedene österreichische Medien hatten berichtet, dass die USA mit dem Ausschluss österreichischer Staatsbürger aus dem Visa Waiver Program zum kommenden Jahreswechsel gedroht hätten. Laut Launsky-Tieffenthal sei dies lediglich in einem Brief erwähnt worden, der noch aus der Zeit der Regierung George W. Bushs datiere. Eine aktuelle Drohung damit gäbe es nicht. Inzwischen sei es für diesen Schritt zu dem genannten Termin ohnehin zu spät. Die inneramerikanischen Abläufe für eine solche Änderung würden zu lange dauern.

Nicht mehr lange dauern könnte es hingegen, bis das Abkommen fertig verhandelt ist. Die Verhandlungen werden auf österreichischer Seite vom Innenministerium sowie für Datenschutzfragen vom Bundeskanzleramt geführt, mit Unterstützung von Diplomaten des Außenministeriums. Womöglich gibt es noch im Oktober einen fertigen Text. Nach der darauffolgenden offiziellen Unterzeichnung ist eine Ratifizierung durch das österreichische Parlament erforderlich. Das Abkommen könnte also im Laufe des Jahres 2011 in Kraft treten. (jk)