OSZE-Tagung verlangt journalistische Rechte für Blogger

Nach Ansicht der Organisation für die Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa darf das Filtern von Internet-Inhalten nur dem Einzelnen überlassen werden und ist als staatlicher Eingriff, etwa als Sperrungsverfügung, unakzeptabel.

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Von
  • Detlef Borchers

Auf der am vergangenen Wochenende in Amsterdam veranstalteten dritten Internet-Konferenz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) verabschiedete die OSZE zusammen mit der Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen (ROG) eine Erklärung zur Meinungsfreiheit im Internet. Wurden auf den vergangenen Amsterdamer Konferenzen Empfehlungen an Staaten und Nichtregierungsorganisationen ausgesprochen, ist die diesjährige Erklärung schärfer ausgefallen. Zusammen mit den blog-affinen Journalisten, die unlängst politische Blogs auszeichneten, kommen die OSZE-Beobachter zur Forderung, dass Internet-Schreiber (Blogger) und Online-Journalisten unter demselben rechtlichen Schutz stehen sollen, der für alle Journalisten gilt. Die Meinungsfreiheit mit dem sie ergänzenden Recht auf Privatsphäre und das journalistische Zeugnisverweigerungsrecht soll den neuen Journalisten nicht abgesprochen werden.

Außerdem bekräftigt die Amsterdamer Erklärung die Haltung der OSZE zum Filtern und Zensieren von Internet-Inhalten, wie sie auf den vorangegangenen Konferenzen beschlossen wurden. Danach darf das Filtern von Internet-Inhalten nur dem Einzelnen überlassen werden und ist als staatlicher Eingriff, etwa als Sperrungsverfügung, unakzeptabel. Alle Regelungen, nach denen sich Internet-Nutzer oder Webseiten-Betreiber staatlich registrieren lassen müssen, werden ebenso wenig akzeptiert. Ob Internet-Inhalte gegen Gesetze verstoßen, müssen nach Ansicht von OSZE und ROG ordentliche Gerichte in ordentlichen Verfahren klären. Keinesfalls dürften Service-Provider oder staatliche Organe von sich aus Inhalte verbieten. In der Frage, welche Gerichte zuständig sind, soll gemäß der Upload-Regel das Herkunftsland entscheidend sein. Alle Punkte der Amsterdamer Erklärung verstehen sich als Verfahrenshinweise, wie Artikel 10 der Menschenrechtskonvention geschützt werden kann, der die Meinungsfreiheit garantiert.

Auf der Amsterdamer Konferenz der OSZE trafen sich Delegierte aus aller Welt, um über den Stand der Informations- und Meinungsfreiheit zu berichten. Lag der Schwerpunkt in den vergangenen Jahren auf den osteuropäischen Ländern, stand diesmal Zentralasien mit Berichten aus Kasachstan und der Mongolei im Mittelpunkt. Die Berichte sollen wie bisher in einem Media Freedom Internet Cookbook veröffentlicht werden. (Detlef Borchers) / (jk)