Ruf nach Zurückweisung des Anti-Piraterie-Abkommens ACTA

Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net hat den Gesetzgeber aufgefordert, die vorläufige Endversion des geplanten Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) abzulehnen. Die BSA begrüßt hingegen die vorgesehenen Strafvorschriften.

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Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net hat den Gesetzgeber aufgefordert, die vorläufige Endversion des geplanten Anti-Piraterie-Abkommens ACTA abzulehnen. Die zivilgesellschaftliche Vereinigung kritisiert unter anderem den Ruf nach verstärkter "Kooperation" zwischen Rechteinhabern und Internetprovidern. Damit sei die Herausbildung einer privat organisierten Polizei und Justiz im Kampf gegen Verletzungen der Rechte an immateriellen Gütern zu befürchten, die mit demokratischen Prinzipien nicht vereinbar sei und eine Bedrohung für Grundfreiheiten darstellen könnte. Dazu passe eine Klausel, die einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Zugangsanbieter zur Herausgabe personenbezogener Daten hinter IP-Adressen ohne Richterbeschluss vorsehe.

Die Bürgerrechtler monieren weiter, dass das Abkommen gemäß dem derzeitigen Stand nach wie vor Strafvorschriften mit sich bringe. Gegen eine solche Ausweitung des Gemeinschaftsrechts hatte sich unter anderem das EU-Parlament wiederholt ausgesprochen. Die im Raum stehenden Bestimmungen seien an diesem Punkt zudem so breit gefasst, dass viele nicht-gewerbliche Handlungen wie Filesharing kriminalisiert werden könnten. Die "Hürde" eines Rechtsverstoßes auf "gewerblicher Basis" sie viel zu vage gefasst. Auch das "Anstiften" und die "Beihilfe" zu einer Rechtsverletzung hätten nach wie vor strafrechtliche Relevanz. Ferner beruhten die geplanten Schadensersatzbestimmungen auf Mondrechnungen. Dazu komme die Einrichtung eines ACTA-Komitees, das nach einem Absegnen des Vertrages den Weg für eine dauerhafte Unterwanderung des demokratischen Prozesses ebnen würde.

Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) warnt ebenfalls vor der Annahme des konsolidierten Textes. Ihn stört vor allem, dass sich die Strafbestimmungen auch auf Patentverletzungen beziehen könnten. Vor allem der Softwaresektor werde von Dickichten entsprechender gewerblicher Schutzrechte geplagt, sodass die Sanktionen als scharfes Schwert im Kampf gegen Wettbewerber geführt werden könnten. Die Konzerne wie Apple, IBM, Microsoft oder SAP vertretende Business Software Alliance (BSA) begrüßt dagegen, dass sich die Verhandlungsführer aus 37 Nationen einschließlich der EU auf die "strafrechtliche Ahndung der Verletzungen von Software-Lizenzen und andere Formen von Urheberrechtsverstößen in gewerblichem Rahmen geeinigt" hätten. Diese seien für eine "Senkung der Software-Piraterie eines Landes entscheidend". (pmz)