Skepsis im EU-Parlament gegenüber Antipiraterie-Abkommen ACTA

Abgeordnete aller Fraktionen haben die EU-Kommission aufgefordert, in einem Rechtsgutachten eindeutig darzulegen, dass in der EU und ihren Mitgliedsländern keine Gesetzesanpassung notwendig wird.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 28 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Monika Ermert

Mehrere Abgeordnete im Europäischen Parlament haben sich am Mittwochabend skeptisch über das geplante Anti-Piraterieabkommen ACTA (PDF-Datei) geäußert. Parlamentarier aller Fraktionen haben die Kommission aufgefordert, in einem Rechtsgutachten eindeutig darzulegen, dass in der EU und ihren Mitgliedsländern keine Gesetzesanpassung notwendig wird. Auch fehle nach wie vor eine Folgenabschätzung, insbesondere zu möglichen Einschränkungen der Bürgerrechte.

Die Kommission müsse den Nachweis, dass ACTA im strafrechtlichen Bereich nicht über geltendes Recht hinaus gehe, erst noch erbringen, sagte Jan Philipp Albrecht von den Grünen. Die französische Sozialistin Francoise Castex wollte wissen, wie die Kommission die in ACTA geplanten Sanktionen für "Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung" beurteile. Die Grüne Eva Lichtenberger nannte die fehlende Definition einer "kommerziell motivierten" Urheberrechtsverletzung eine große Gefahr. Möglicherweise sei der mit verhandelnde EU-Rat im Strafrechtsbereich über geltende EU-Bestimmungen hinausgegangen, vermuteten die Abgeordneten.

Das Parlament könne kein Abkommen unterschreiben, in dem eine Öffnungsklausel für spätere Änderungen angelegt sei, sagte Castex unter Verweis auf mögliche Kompetenzen des vorgesehenen ACTA-Komitees. Einen "Blankoscheck" könne das EU-Parlament nicht ausstellen. Die fraktionslose Abgeordnete Angelika Werthmann kritisierte den Verzicht auf klare Bestimmungen zu rechtlichem Gehör im ACTA-Kapitel über einstweilige Maßnahmen gegen Rechteverletzer.

Der für den Handel zuständige EU-Kommissar Karl De Gucht warf den Abgeordneten mangelndes Vertrauen in Kommission, Rat, nationale Regierungen und den Bürgerbeauftragten der EU vor, der die Geheimhaltung von ACTA-Entwürfen für vertretbar erklärt habe. Statt die Vorteile eines starken Schutzes des Geistigen Eigentums für die Arbeitsplätze in der Union zu erkennen, "bezieht man sich auf nebulöse Freiheiten, die ihrer Meinung nach jetzt bedroht werden", sagte De Gucht.

Die Frage nach möglichen Gesetzesänderungen beschäftigt indes auch Politiker anderer Länder. In den USA haben diese Woche die US-Senatoren Bernard Sanders (unabhängig) und Sharrod Brown (Demokraten) vom US-Patentamt (USPTO) ebenfalls eine Prüfung verlangt, inwieweit ACTA herrschende Gesetze in den USA berührt (PDF-Datei). Mögliche Widersprüche zum US-Recht sehen die Senatoren in eventuellen Schadenersatzforderungen gegen Patentverletzer. Die EU-Kommission drängt darauf, dass in ACTA geplante zivilrechtliche Maßnahmen auch für Patentangelegenheiten gelten sollen. Das USPTO hat diesem Punkt noch nicht zugestimmt.

James Love von der US-Organisation Knowledge Ecology International sagte, die jetzt geforderte Prüfung zu ACTA sei entscheidend, weil Änderungen geltenden US-Rechts auch eine Zustimmung des US-Kongresses notwendig machte. Bislang sei vorgesehen, ACTA auf dem Exekutivweg durchzusetzen. In Deutschland soll ACTA laut Aussagen aus dem Bundesjustizministerium dagegen im Parlament verhandelt werden. (anw)