Schweizer Regierung gelobt Besserung bei Geheimdatensammlung

Der Schweizer Bundesrat will die kritisierte Speicherpraxis der staatlichen Nachrichtendienste prüfen, betonte aber auch, der Staatsschutz müsse die informationelle Selbstbestimmung der Bürger im Bedrohungsfall einschränken können.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Schweizer Regierung will die umstrittene Datenspeicherpraxis der Nachrichtendienste überprüfen, nicht aber alle Daten löschen. Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme zu einem Gutachten der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) hervor. Die parlamentarischen Rechnungsprüfer hatten die Speicherung von Personendaten im Staatsschutz-Informationssystem Isis als nicht gesetzeskonform kritisiert. Der Bundesrat und mit ihm der neue Nachrichtendienst des Bundes (NDB) seien bereit, die ausufernde Datensammlung überprüfen zu lassen. Allerdings sollen nicht alle kritisierten Daten gelöscht werden, da sich die "Staatsschutzrelevanz nicht mathematisch-exakt ermitteln" lasse, heißt es in der Stellungnahme.

Der Bundesrat will demnach einen Großteil der GPDel-Forderungen umsetzen. Besonders die periodische Überprüfung und die Löschung von nicht benötigten Daten soll zügiger erfolgen. Alle in der Isis-Datenbank gespeicherten Informationen, die seit fünf Jahren nicht überprüft wurden, sollen vorerst für den Zugriff gesperrt und überprüft werden. Die Überprüfung soll nicht durch den neuen Nachrichtendienst als "Eigentümer" der Datenbank erfolgen, sondern unter Aufsicht des Ministeriums für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport stehen. Das von der GPDel besonders heftig kritisierte präventive Fahndungsprogramm Fotopass soll eingestellt werden, aber mit einer "thematischen Neuausrichtung" wieder gestartet werden. Bei Fotopass wurden Reisende aus "Krisenländern" automatisch in einer Datenbank gespeichert.

Während der Bunderat das Gutachten der parlamentarischen Kontrollkommission GPDel in weiten Teilen akzeptiert, so übt er doch Kritik an dem Gutachten. So hätten die Parlamentarier die heikle Aufgabe des Staatsschutzes unzureichend gewürdigt, der eine Balance zwischen den Sicherheitsanforderungen der Behörden und dem Datenschutz der Bürger finden müsse. Bei essentiellen Bedrohungen der Demokratie und des Rechtsstaates müsse der Staatsschutz die informationelle Selbstbestimmung der Bürger einschränken können, damit die Bürger ihre Grundrechte dauerhaft ausüben können. (vbr)