US-Regierung gibt Kontrolle über DNS-Rootzone nicht her

Die US-Regierung will ihre Aufsicht über das Domain Name System (DNS) und die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) weiterhin behalten.

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  • Monika Ermert

Die US-Regierung will ihre Aufsicht über das Domain Name System (DNS) und die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) nicht aufgeben. Diese überraschend klare Kampfansage an die internationale Gemeinschaft unmittelbar vor der Veröffentlichung des Berichts der UN Working Group on Internet Governance (UN WGIG) machte Michael Gallagher, Assistant Secretary der US-amerikanischen National Information and Telecommunication Administration (NTIA), die im Rahmen des US-Handelsministeriums für diese Themen zuständig ist.

Am Rande einer Veranstaltung der Wireless Communications Association legte Gallagher vier Kernpunkte der US-DNS-Politik dar. Die Vereinigten Staaten würden "nichts unternehmen, was die Möglichkeit negativer Konsequenzen für einen erfolgreichen und effizienten Betrieb des DNS birgt und wird daher ihre historische Rolle bei der Authorisierung von Änderungen oder Anpassungen des maßgeblichen Rootzone-Files beibehalten." Auch ICANN will man explizit nicht von der Leine lassen und weiterhin die Aufsicht behalten.

Dieses Beharren widerspricht zahlreichen Äußerungen der ICANN-Spitze, die gerade im Zusammenhang mit dem World Summit auf das Auslaufen des seit 1998 mehrfach verlängerten Memorandum of Understanding (MoU) verwiesen hatte. Im jüngsten MoU versichern das US-Handelsministerium (DoC) und ICANN, sie würden "sich um die vollständige Übergabe des DNS-Managements in die Hände des privaten Sektors bemühen". Die ICANN bekräftigte dies in seinem aktuellen Strategie-Plan und könnte sich nun etwas düpiert fühlen.

WGIG-Mitglied und Telepolis-Autor Wolfgang Kleinwächter verwies in einer ersten Reaktion auf die US-Ankündigung allerdings noch einmal darauf, dass die US-Regierung die DNS-Aufsicht in mehreren Verträgen geregelt hat. Ein eigener Vertrag regelt etwa einen Teil der so genannten IANA-Funktionen der ICANN, dazu gehört die von den USA wie auch von internationalen Regierungen als besonders sensibel empfundene Aufsicht über den A-Rootserver im Verbund der DNS-Rootserver. Die IANA, die Internet Assigned Names Authority, ist die von DNS-Übervater Jon Postel gegründete Vorgängerinstitution der ICANN, die nun unter dem Dach der ICANN arbeitet.

Weitere vertragliche Bindungen sind das "Cooperative Research and Development Agreement" (CRADA) und schließlich der Vertrag zwischen dem Handelsministerium und A-Root-Betreiber VeriSign, der auf Verträge mit Network Solutions zurückgeht. Wann diese Verträge auslaufen, ist völlig unklar. Ein Split der verschiedenen Aufgaben wäre daher durchaus denkbar.

Ein wenig Bewegung sehen US-Experten daher auch beim Hinweis von Gallagher, dass man mit anderen Ländern über die Aufsicht von deren Länderdomains (ccTLDs) reden müsse. Offensichtlich scheint der US-Seite eines klar: Sie kann kaum erwarten, dass internationale Regierungen die US-Oberaufsicht einfach so hinnehmen. Denn die USA behielten damit weiterhin nicht nur alle kommerziellen Top-Level-Domains (gTLDs) wie .info. oder .com und ihre eigenen Top Level Domains .gov, .mil oder .us in der Hand, sondern auch die Länderdomains anderer Staaten. Dass dieses kleine Zugeständnis die Gemüter bei den anstehenden Treffen zum Weltgipfel der Informationsgesellschaft (WSIS) beruhigen wird, ist aber äußerst unwahrscheinlich. (Monika Ermert) / (jk)