US-Wahlkommission nimmt Weblogs von Regulierung aus

Die Federal Election Commission hat einstimmig beschlossen, dass über das Web betriebene politische Meinungsäußerung weitgehend von der strikten Regulierung der Parteien- und Wahlkampffinanzierung in den USA ausgeschlossen bleibt.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die Bundeswahlkommission der Vereinigten Staaten (Federal Election Commission, FEC) hat einstimmig beschlossen, dass über das Internet betriebene politische Meinungsäußerung – etwa in Weblogs – weitgehend von der strikten Regulierung der Parteien- und Wahlkampffinanzierung in den USA ausgeschlossen bleibt. Betreiber von politischen Weblogs müssen damit nicht mehr befürchten, dass ihre publizistische Arbeit für einen bestimmten einzelnen Kandidaten als eine Art Wahlkampfspende gewertet wird, und deshalb per Gesetz Beschränkungen unterliegt. Bundesgesetzen zufolge dürfen Einzelpersonen beispielsweise einen Kandidaten, der in den USA bei Präsidentschafts- oder Kongresswahlen antritt, lediglich mit Leistungen im Wert von 2000 US-Dollar pro Wahl unterstützen, direkte Zuwendungen von Gewerkschaften oder Unternehmen sind generell untersagt.

Anders sieht es hingegen beim Platzieren bezahlter politischer Werbung auf Web-Seiten aus: Diese fallen laut FEC unter die Bestimmungen des im Jahr 2002 verabschiedeten Bipartisan Campaign Finance Reform Act (BCRA), der die Wahlkampffinanzierung in den Vereinigten Staaten bis ins letzte Details regelt. Für Markos Moulitsas Zúniga, Betreiber von Daily Kos, einem der erfolgreichsten politischen Weblogs in den USA, kommt die FEC-Entscheidung einem Sieg auf ganzer Linie gleich: "Wir haben all das bekommen, was wir wollten", erklärte Moulitsas Zúniga gegenüber der New York Times. FEC-Chairman Michael E. Toner wies in einer Stellungnahme auf die Bedeutung des Urteils hin: "Die Kommission hat damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Personen geleistet, die das Internet als politisches Kommunikationsmedium nutzen." (pmz)