Finanzierung im IT-Handel: Sale-and-lease-back

Wer Immobilien, Produktionsanlagen oder andere Werte besitzt, kann diese nicht nur als Sicherheit für einen Bankkredit angeben, sondern die stillen Reserven über sale-and-lease-back-Verträge "flüssig" machen.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Bei einem Sale-and-lease-back-Verfahren, auch Rückmietverkauf genannt, handelt es sich vereinfacht ausgedrückt um eine Sonderform des Leasing. Hierbei verkauft beispielsweise der Unternehmer seine Immobilie, Fahrzeugflotte oder auch die Marke oder ein Patent an eine Leasinggesellschaft und least das Objekt zur weiteren Nutzung aber gleichzeitig wieder zurück.

Diese Finanzierungsvariante ist gerade im Mittelstand sehr beliebt, weil sie dem Unternehmer eine komfortable Möglichkeit bietet, die sogenannten stillen Reserven aufzudecken – oder umgangssprachlich ausgedrückt, "flüssig" zu machen – ohne auf deren weitere Nutzung verzichten zu müssen. Rückmietverkauf-Geschäfte werden besonders häufig durchgeführt, wenn Immobilienwerte vorhanden sind.

Der Rückmietkauf bringt auch steuerliche Vorteile, schließlich können die Leasing-Raten als betriebliche Aufwendungen abgesetzt werden. Allerdings gilt das nicht für alle Objekte: Werden beispielsweise Produktionsanlagen verkauft und zurückgeleast, so muss für die steuerliche Absetzbarkeit in der Regel noch eine Restnutzungsdauer von mindestens 40 Prozent gegeben sein.

Natürlich hat diese Finanzierungsvariante auch Nachteile: so ist das Unternehmen definitiv nicht mehr Eigentümer der Wertgegenstände, denn der Verkauf ist dauerhaft und verbindlich und kein zeitlich befristetes Geschäft. Allerdings gibt es durchaus die Möglichkeit, in den Vertrag eine Kaufoption am Ende der Leasingzeit einzubauen. Hierbei sollte man allerdings auf einen Festpreis achten, denn steigt die Immobilie zwischenzeitlich im Wert, kann sich der bisherige Eigentümer den Rückkauf dann vielleicht nicht mehr leisten. Weiterer Nachteil: Der Unternehmer hat nach dem Verkauf zwar zunächst mehr Kapital, aber auf der anderen Seite auch wieder höhere Kosten: Er muss schließlich Leasingraten für die Nutzung der verkauften Werte bezahlen.

Anbieter und weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Interessenten bei Banken, Steuerberatern oder dem Bundesverband Deutscher Leasingunternehmen. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)