Grüne wollen "Informationsfreiheit 2.0" entwickeln

Auf dem ersten "Netzpolitischen Kongress" der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hat die Fraktionsvorsitzende Renate Künast eine größere Transparenz des Verwaltungshandelns, "durchsetzungsstarke Bürgerrechte" und eine Wahrung der Netzneutralität angemahnt.

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Auf dem ersten Netzpolitischen Kongress der Bundestagsfraktion der Grünen hat die Fraktionsvorsitzende Renate Künast eine größere Transparenz des Verwaltungshandelns und "durchsetzungsstarke Bürgerrechte" angemahnt. Beim Start der zweitägigen Konferenz im Maschinensaal des Parlaments hob die Politikerin, die seit rund einer Woche offiziell für das Amt der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin kandidiert, zudem hervor, wie wichtig die Wahrung der Netzneutralität sei.

Es gehe darum, "Informationsfreiheit 2.0" zu entwickeln, so Künast. "Informationen in Verwaltungen über uns müssen unter Berücksichtigung des Datenschutzes online zur Verfügung stehen." Warum sollten etwa nicht der Bundeshaushalt oder andere Behördendaten gemäß dem "Open Data"-Ansatz von Anfang an für jeden zugänglich ins Netz gestellt werden? Es müsse Schluss sein "mit der Hinterzimmerpolitik". Bürger akzeptierten Großprojekte nur noch, wenn diese im Rahmen "großer Informationsprozesse" geplant würden.

Das Internet grenzt sich für Künast keineswegs als virtueller Raum von der "realen Welt" ab. Beide Bereiche seien "eng miteinander verwoben", hätten "die gleichen Werte und Regeln". Als große Chancen des Netzes wertete die Fraktionschefin in Berlin etwa die Möglichkeit zur allgemeinen Teilnahme auch im politischen Bereich, außerdem sei es eine gute Plattform zur Mobilisierung: Es gebe den Nutzern die Mittel in die Hand, um "ganz schnell zu kommunizieren und zu reagieren". So könne man heute eine Demonstration "problemlos in einer Stunde mit wenigen Fingerbewegungen" auf die Beine stellen, während es dafür früher einer monatelangen Planung auf "politischen Abenden" bedurft hätte. Wichtig sei daher, dass das Netz allen offen stehe. Die Regierung habe aber beispielsweise nur 2,28 Euro im Monat für den Internetzugang bei Hartz-IV-Empfängern vorgesehen, was sich diskriminierend auswirken dürfte.

Der schwarz-gelben Koalition warf die Oppositionspolitikerin in ihrem Abriss vor, Netzpolitik vorrangig als Sicherheitspolitik zu begreifen. So ließen Bundesinnenminister Thomas de Maizière und das Bundeskriminalamt keine Gelegenheit aus, um nach Websperren und der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu rufen. Beide Maßnahmen seien aber "keine Antwort auf das Internet-Zeitalter", so Künast: "Wir brauchen keine zugezogenen Vorhänge, sondern internetgebildetes Personal" bei Strafverfolgungsbehörden. Die Grünen setzten sich ferner dafür ein, sexuellen Kindesmissbrauch durch internationale Zusammenarbeit effektiv zu bekämpfen. Nötig sei eine Strategie, um "Straftaten auch im Vorfeld zu verhindern". Eine verdachtsunabhängige Protokollierung der Nutzerspuren dürfe es nicht noch einmal geben.

Beim Verbraucher- und Datenschutz sieht Künast die Notwendigkeit, "Leitplanken" durch den Staat auch auf der Datenautobahn einzuziehen. Die Nutzer bräuchten hier einen "Schutzschirm". Generell müssten deutsche Datenschutz-Standards auch für internationale Angebote gelten, wenn diese deutschen Nutzern offenstünden. Derzeit seien aber etwa die Einstellungen zur Sicherung der Privatsphäre bei vielen sozialen Netzwerken "ein Buch mit sieben Siegeln". Dabei sollte zu Beginn eigentlich ein möglichst hohes Datenschutzniveau gelten. Die Grüne machte sich daher für ein Gütesiegel stark, sodass sich klare Aussagen über die Informationsverarbeitung etwa von Website-Betreibern machen ließen. Man könne auch über das Konzept des "Datenbriefs" nachdenken, wonach Firmen die Nutzer von sich aus über die von ihnen gesammelten personenbezogenen Informationen benachrichtigen müssten.

Nicht zuletzt sprach sich Künast für ein Urheberrecht aus, das dem technischen Fortschritt angemessen sei. Der Zugang zum Wissen und dessen Verbreitung sowie eine faire Nutzung müssten die Kernpunkte für die digitale Ausgestaltung des Urheberrechtsschutzes sein. Diskussionswürdig sei in diesem Zusammenhang die Ausarbeitung von Konzepten wie dem der Kulturflatrate, das für Privatleute eine Pauschalvergütung für die freie Nutzung geschützter Werke etwa über Tauschbörsen vorsieht.

Die US-Soziologin und Wirtschaftswissenschaftlerin Saskia Sassen verwies im Anschluss auf das komplexe Zusammenspiel der Eigenschaften interaktiver Technologien. Diese hätten die Fähigkeit, über die globale Vernetzung unterschiedlichster Interessensgruppen in Form von "dünnen Sozialitäten" den nationalen Bezug von Politik aufzubrechen. Die Zivilgesellschaft könne sich dabei ein Vorbild an der Finanzwelt nehmen, die längst auf diese Weise eine Art "Über-Unternehmung" geschaffen habe und mit deren Hilfe die Märkte kontrolliere. Dieselben technischen Konzepte, mit denen die Banken und Börsen ihre enorme Macht aufgebaut hätten, könnten auch für die Verteilung von Macht eingesetzt werden. So hätte es eine übers Netz verknüpfte Bewegung durch die "Bombardierung" von 72 Länderparlamenten mit E-Mails etwa geschafft, die bereits seit vier Jahren laufende Arbeit an einem multilateralen Investmentabkommen zu stoppen. (psz)