Neue Verfassungsrichterin: Grundrecht auf Netzzugang erwägenswert

Die von den Grünen nominierte neue Richterin am Bundesverfassungsgericht, Susanne Baer, hat dem Grundgesetz prinzipiell "Fitness" fürs digitale Zeitalter attestiert. Das Recht auf Teilhabe auch am vernetzten Leben sei aber eventuell zu stärken. Die Juristin warnte von einem drohenden "Netzprekariat", einer neuen Offline-Unterschicht als Gegenstück zur "digitalen Boheme".

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Die von den Grünen vorgeschlagene neue Richterin am Bundesverfassungsgericht, Susanne Baer, hat dem Grundgesetz prinzipiell "Fitness" fürs digitale Zeitalter attestiert. "Der Trainingszustand der Verfassung ist gut", sagte die Berliner Öffentlichkeitsrechtlerin auf dem Netzpolitischen Kongress der Grünen am Wochenende im Bundestag. Ein weiteres Warmlaufen und eine "kritische Methodendiskussion" schadeten aber nicht. Die Juristin warnte zugleich davor, sich in einen Prozess laufender kleinteiliger Updates am Grundgesetz zu verstricken, wobei Kernprinzipien leicht aus den Augen geraten könnten. Es sei jedoch legitim, "über ein Grundrecht auf Netzzugang nachzudenken", das in die Verpflichtung zur Sicherung des Existenzminimums eingebettet sei.

Es gebe bereits einen Anspruch auf kommunikative Grundversorgung in der Verfassung, führte Baer ihren Vorschlag aus. Letztlich sei es zwingend, "dass alle Zugang zum Netz haben", sonst sei kein E-Government mit E-Citizenship möglich. Es dürfe zwar auch kein Zwang zur Technologie etabliert werden. "Wir haben aber bestimmte Prozesse, die faktisch nur noch über das Netz laufen." Besser als ein Recht auf Internetabstinenz zu postulieren, wäre es ihrer Ansicht daher, das Recht auf Grundversorgung und das Solidaritätsprinzip stärker zu betonen.

Das Ausmaß der digitalen Spaltung hierzulande und weltweit gab Baer in diesem Sinne Anlass zur Sorge. So hätten in Deutschland 20 Prozent der Haushalte noch keinen Zugang zum Netz. Ferner sei etwa nur jeder Dritte über 65 online. Global gestalteten sich die Verhältnisse noch viel extremer. Die Juristin sprach daher von einem drohenden "Netzprekariat", einer neuen Offline-Unterschicht als Gegenstück zur "digitalen Boheme". Vor einer solchen Gesellschaftsspaltung habe die Politik zu schützen, da auch im Internet "ohne Moos nix los" sei. Zugleich zeigte sie sich jedoch realistisch, dass auch "wer PC und Breitbandanschluss hat, noch lange keine 'voice'" und keine Gestaltungsmacht im Netz habe. Dabei gehe es zunächst um eine Gleichbehandlung von Menschen, noch nicht von Datenpaketen. Aber auch um die Wahrung der Netzneutralität müsse sich der Gesetzgeber wohl kümmern. Es sei zumindest "sehr gut zu begründen, wenn man Daten nicht neutral behandeln wollte".

Den Vorstoß der Grünen, das vom Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil ausgearbeitete Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung im Grundgesetz an sich zu verankern, hielt Baer für weniger vordringlich. Hier müsse erst "im Detail diskutieren", in welche Richtung eine Formulierung von Datenschutzvorgaben gehen sollte. Schon allein eine entsprechende Debatte würde ihrer Meinung nach helfen, in diesen Bereich Bewegung zu bringen.

Generell zwinge das Grundgesetz dazu, "das Tolle am Internet zu gewährleisten", betonte Baer. Konkret bezeichnete sie das Netz als "großartigen Raum des Wissens". Meinungs-, Versammlungs- und Bewegungsfreiheit aus der analogen Welt seien so durch entsprechende "Rechte im Netz" zu ergänzen. Dabei warf sie die Frage auf, ob "wir in mündigen Demokratien die Zivilgesellschaft vielleicht ernster nehmen sollten. Das Grundgesetz verpflichte aber auch dazu, "vor dem zu schützen, was verletzt wird". Hier sprach die frisch gekürte Karlsruher Richterin etwa die Punkte Entwürdigung, Gewalt und Diskriminierung an. Die Meinungsfreiheit etwa ende, wo entsprechende Verletzungen anderer Grundrechte begännen. Wichtig sei es, Regeln wie die Netiquette einzuhalten. Nicht zuletzt verwies Baer darauf, dass die Verfassung auch den Umweltschutz als Staatsziel vorschreibe, das Internet sich mit seinen wachsenden Serverfarmen aber keineswegs "ökologisch neutral" verhalte. (jk)