Innenminister mahnt Regelung zur schärferen Internetüberwachung an

Bundesinnenminister Thomas de Maizière drängt auf eine Befugnis zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung. SPD-Vize Olaf Scholz sicherte dem früheren Koalitionspartner die Unterstützung bei der Terrorbekämpfung zu.

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Parallel zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung hat auch die Debatte über eine umfassendere Überwachung der Internet-Telefonie in der Regierungskoalition wieder an Schärfe gewonnen: Laut einem Bericht der Rheinischen Post drängt Bundesinnenminister Thomas de Maizière darauf, Ermittlern die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ, das Abhören von Internet-Telefonaten vor der Ver- bzw. nach der Entschlüsselung) rasch zu erlauben. Angesichts der aktuellen Gefährdungslage dürfe Strafverfolgungsbehörden der Zugang zu "Bereichen hochkonspirativer Kommunikation von Terrorismusverdächtigen" nicht verweigert werden, schrieb der CDU-Politiker laut dem Bericht in einem Brief an das FDP-geführte Bundesjustizministerium vom 12. November.

Bei der "Quellen-TKÜ" soll ein Abhörprogramm auf einem damit infizierten Rechner Daten laufender Kommunikationsvorgänge vor einer Verschlüsselung beziehungsweise nach einer Entschlüsselung abgreifen. Technisch ähnelt das dem Einsatz des Bundestrojaners für heimliche Online-Durchsuchungen. Die Liberalen befürchten, dass dabei unzulässigerweise auch Informationen erfasst werden, die noch nicht oder nicht mehr Gegenstand laufender Telekommunikation sind.

Der Innenminister verweist dem Bericht nach nun auf ein Ermittlungsverfahren des Bundeskriminalamts und der Bundesanwaltschaft. Zwei der dabei in Visier geratenen "Gefährder" hätten die Fahnder bereits mithilfe der Quellen-TKÜ abgehört, um eine weitere Spur zu verfolgen. Dazu hätten zunächst Anordnungen des Düsseldorfer Amtsgerichts vorgelegen. Die Bundesanwaltschaft habe die Überwachungen aber schließlich aufgrund der unklaren Rechtslage abgelehnt. De Maizière habe die Behörde und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger daher nun aufgefordert, "von ihrer bisherigen restriktiven Haltung" abzurücken. Sonst müsse in der Strafprozessordnung eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ geschaffen werden.

SPD-Vize Olaf Scholz hat derweil dem früheren Koalitionspartner die Unterstützung bei der Terrorbekämpfung zugesichert. Laut Rheinischer Post forderte Scholz einen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung. Schwarz-Gelb müsse hier "endlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen". Karlsruhe hielt im vergangenen Jahr eine verdachtsunabhängige Erfassung der Nutzerspuren nicht prinzipiell für verfassungswidrig, setzte aber hohe datenschutzrechtliche und sicherheitstechnische Hürden. Das von der FDP bevorzugte "Quick-Freeze"-Verfahren, bei dem Verbindungsdaten in einem konkreten Verdachtsfall auf Zuruf der Ermittler quasi eingefroren werden, ist für Scholz ein "unvollständiges Instrument". (anw)