Speichern, sperren, strafen

Wie soll man gegen Kinderpornografie im Internet vorgehen? Gibt es dort einen Massenmarkt für Missbrauchsdarstellungen? Welche Maßnahmen dagegen sind sinnvoll? Um diese Fragen zu beantworten, hatte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann im November 2009 das Bündnis „White IT“ gegründet. Ein Jahr später gibt es bei einem Symposium in Hannover erste Antworten.

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Von
  • Torsten Kleinz
Inhaltsverzeichnis

Die Debatte um die Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet ist zurück in der Politik. Im Frühjahr 2011 will die Bundesregierung entscheiden, ob trotz Bedenken des Koalitionspartners FDP doch Netzsperren in Deutschland eingeführt werden. Gleichzeitig arbeiten Europäische Kommission und Europäisches Parlament an einer neuen Richtlinie, um die Verbreitung von Missbrauchsbildern einzudämmen.

Seitdem sich die schwarz-gelbe Koalition auf den Kompromiss geeinigt hatte, die mit dem Zugangserschwerungsgesetz beschlossenen Netzsperren vorerst auszusetzen, ist nicht viel Licht ins Dunkel gekommen. Zwar hatte die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen schon im Jahr 2008 Untersuchungen zu Verbreitung und Vertriebswegen von kinderpornografischen Darstellungen versprochen – mehr als vage Behauptungen aus dritter Hand hatte die Bundesregierung vor Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetzes aber nicht geliefert.

„Viele sprechen über Kinderpornografie, aber noch immer gibt es zu dem Thema keine Grundlagenforschung“, erklärte Professor Bernd-Dieter Meier, Direktor des kriminalwissenschaftlichen Instituts der Universität Hannover auf einem Symposium von White IT Ende November in Hannover. Das Thema Kinderpornografie entzieht sich der öffentlichen Beobachtung.

Abseits von politischen Leitlinien entwickelt White IT auch kleine Lösungen wie dieses Plakat, das von der Ärztekammer Niedersachsen produziert wird und in Wartezimmern von Kinderärzten aushängen soll.

Wissenschaftler und Journalisten können nur mit Hilfe der Strafvollzugsbehörden recherchieren, andernfalls stehen sie mit einem Bein im Gefängnis. Wie der ehemalige Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss, der nach eigenen Angaben in der Kinderporno-Szene recherchieren wollte und schließlich vom Landgericht Karlsruhe wegen Besitzes von kinderpornografischen Schriften zu einer Haftstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde.

Ergebnis des rechtlichen Dilemmas: Selbst bei grundlegenden Fakten wie der Anzahl der kursierenden Dateien und den Verbreitungswegen gab es bisher keine oder nur sehr widersprüchliche Erkenntnisse. Die Zusammenhänge zwischen Kinderporno-Konsum und tatsächlichem Missbrauch sind so gut wie unerforscht.

Um diese Wissenslücken zumindest ansatzweise zu schließen, hat die Leibniz Universität Hannover im Auftrag der Initiative White IT Hunderte Akten der Staatsanwaltschaft Hannover ausgewertet, die als Zentralstelle für die Ermittlungen zu Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie in ganz Niedersachsen fungiert. Nach der Auswertung eines Drittels der Akten haben die Forscher 81 einschlägige Verfahren identifiziert.

Auswertungen von 81 Ermittlungsakten aus dem Jahr 2008: Über Tauschbörsen wurde mehr kinderpornografisches Material verbreitet als über das Web.

(Bild: Kriminalwissenschaftliches Institut der Leibniz Universität Hannover)

Trotz der vergleichsweise geringen Fallzahl sind die Zwischenergebnisse bemerkenswert. So spielte das Web als Verbreitungsmedium eine relativ geringe Rolle. In 26 Fällen waren die Täter Konsumenten und bedienten sich in P2P-Tauschbörsen, in 15 Fällen luden sie das illegale Material aus dem Web herunter, in 12 Fällen bekamen sie Dateien per E-Mail und in fünf Fällen per MMS-Nachricht.

Bei der Verbreitung von Kinderpornografie zeigen sich ähnliche Verhältnisse; allerdings werden in Deutschland hauptsächlich Konsumenten ermittelt. Der Produzenten des Materials, die selbst Kindesmissbrauch begehen, wird man nur sehr selten habhaft. Auch diese seltenen Fälle erfasst die Studie nicht, da sie in die Zuständigkeit einer anderen Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft fallen.

Eine häufig kolportierte Wahrnehmung hat die Studie indes bestätigt: Die kursierenden Darstellungen werden immer grässlicher. 43,9 Prozent des gefundenen Materials zeigte schwere Missbrauchshandlungen. Auf der COPINE-Skala, mit der Ermittler die Schwere des Missbrauchs einstufen, erreichen solche Bilder die Stufe 9. Auf die höchste Stufe 10 – gewalt- oder tierpornografische Darstellungen mit Kindern – entfallen 1,9 Prozent des Materials. In älteren Untersuchungen hatten vor allem relativ harmlose Posing-Fotos die Szene dominiert.

Der kommerzielle Aspekt scheint gemäß den Zwischenergebnissen nur eine geringe Rolle zu spielen. In gerade einmal zehn Fällen konnten die Staatsanwälte den Beschuldigten nachweisen, dass Geld den Besitzer gewechselt hatte. Acht Angeklagte hatten illegale Dateien gekauft, einer hatte die Missbrauchsbilder verkauft, einer hatte gekauftes Material weitergegeben.

Spektakuläre Operationen gegen kommerzielle Anbieter, die international zu Ermittlungen gegen Tausende von Verdächtigen geführt hatten, spielten bei der Ermittlung von Konsumenten eine relativ geringe Rolle – trotz mehrerer großer Polizei-Aktionen kamen nur zehn Fälle bei der Staatsanwaltschaft in Hannover an. Viel bedeutender war Kommissar Zufall: In 45 Fällen stießen die Ermittler auf die kinderpornografischen Dateien, als sie anderen Ermittlungsverfahren nachgingen – beispielsweise einer Anzeige wegen eBay-Betrugs.

Besonders die geringe Bedeutung des kommerziellen Markts mit Kindesmissbrauch überraschte auf dem Symposium viele. „Ich war mir fast sicher, dass Geld eine wesentliche Rolle bei der Verbreitung von Kinderpornografie spielt“, sagte White-IT-Initiator Schünemann in Hannover. Auch die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hatte vom „Milliardenmarkt Kinderpornografie“ gesprochen, wenn sie für Internetsperren warb. Mit virtuellen Stoppschildern wollte sie den mafiösen Banden den Geldhahn abdrehen. Ohne einen solchen anbietergetriebenen Massenmarkt sind die Erfolgsaussichten dieser Maßnahme aber nur gering.

„Es gibt zwar Anbieter und Abnehmer, in der großen Masse der Fälle wird das Material jedoch getauscht“, interpretierte Professor Meier die Zwischenergebnisse der Studie. Doch Vertreter von Bundeskriminalamt und Bundesinnenministerium widersprachen: „Wir gehen nach wie vor davon aus, dass es einen Milliardenmarkt gibt“, sagte der stellvertretende Referatsleiter im BKA Marco Herb. In den letzten Jahren seien seine Ermittler verschiedene Male kommerziellen Anbietern auf die Spur gekommen, denen in wenigen Wochen Millionen-Einnahmen zugeflossen seien. Die Studie der Universität Hannover könne dies nicht abbilden, da es zur Verurteilung von Konsumenten keine wesentliche Rolle spielt, ob diese das Material gekauft oder auf andere Weise erworben hätten. Daher tauche dieser Aspekt nicht unbedingt in den Justizakten auf. Mit einer systematischen Auswertung der eigenen Ermittlungen oder überführten vermögenden Kinderporno-Händlern kann das BKA allerdings nicht aufwarten.

Gegen die Existenz eines kommerziellen Massenmarkts im Jahr 2010 spricht auch der erste Zwischenbericht der „European Financial Coalition“, einem Zusammenschluss von Internetkonzernen, Zahlungsanbietern, internationalen Polizeibehörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Nach dem im September vorgestellten Bericht ist die Zahl kommerzieller Angebote in Jahresfrist um 78 Prozent zurückgegangen, die festgestellten Einnahmen der Anbieter sollen relativ niedrig sein. Inwieweit dies mit einer effektiveren Verfolgung oder kostenloser Verbreitung in Foren, Chats und Tauschbörsen zusammenhängt, ist unklar. Weiterer Punkt der Studie: Die Vertreiber sind offenbar nicht identisch mit den Produzenten. Wer mit Missbrauchsdateien handelt, missbraucht in der Regel nicht selbst Kinder. Oft bedienen sich die Händler bei kostenlosen Quellen wie Newsgroups und verkaufen das Material weiter.

Doch auch wenn kein Massenmarkt existieren sollte, plädiert Herb für Netzsperren: „Die freie Verfügbarkeit der Inhalte ist eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“, sagte der BKA-Beamte. Dem müsse der Staat begegnen. Obwohl die meisten gefundenen kinderpornografischen Dateien auf andere Weise beschafft würden, kämen viele Täter mit dem Material im Web in Berührung. Um auch Untergrundforen bekämpfen zu können, in denen Dateien nicht direkt getauscht werden, wünschen sich Ermittler, dass sie auch gegen Verdächtige vorgehen können, bei denen keine kinderpornografischen Inhalte, sondern nur Links auf diese Inhalte gefunden werden.

Für das BKA habe aber nicht das Sperren, sondern das Identifizieren der Opfer oberste Priorität, betonte Herb – darauf liege das Hauptaugenmerk des Referats SO 12. Seit dem schwarz-gelben Kompromiss, die im Zugangserschwerungsgesetz vorgesehenen Sperren vorerst nicht umzusetzen, hat das Bundeskriminalamt einen Arbeitsschwerpunkt zum Löschen von Inhalten eingerichtet. Zwar habe das BKA dies auch vorher getan, erklärte Herb, jetzt wird diese Arbeit systematischer durchgeführt.

Ulrich Weinbrenner vom Bundesinnenministerium zog in Hannover ein negatives Fazit zu „Löschen statt sperren“. So seien bisher zirka 1800 Seiten mit kinderpornografischen Inhalten registriert und per Interpol an die Staaten gemeldet worden, in denen die Server standen – über 50 Prozent davon wurden in den USA gehostet. Die Erfolgsquote sei ernüchternd: Durchschnittlich 42 Prozent der Seiten seien eine Woche nach Meldung immer noch online gewesen.

„Das ist ein nicht hinnehmbares Ergebnis“, sagte Weinbrenner. Allerdings schwankten die Anzahl der entdeckten Seiten und die Löschquote stark. So seien im Oktober nur neun Prozent der gemeldeten Inhalte mehr als eine Woche online geblieben. In den kommenden Monaten will das Bundeskriminalamt (BKA) überprüfen, woran die Löschung von Inhalten scheiterte. Immerhin verweist das US-amerikanische National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) in seinen Arbeitsberichten auf eine hundertprozentige Erfolgsquote beim Löschen illegaler Seiten. Jedoch ist in den USA zum Beispiel „virtuelle“ Kinderpornografie nicht verboten, die nur fiktiven Kindesmissbrauch zeigt. Auch bei der Bewertung des Alters der Abgebildeten gibt es international unterschiedliche Standards.

Zu anderen Ergebnissen als das BKA kommt Frank Ackermann vom Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco), der gemeinsam mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) die Internet-Beschwerdestelle betreibt. Diese Hotline nimmt Hinweise auf illegale Inhalte entgegen und gibt sie über den internationalen INHOPE-Verbund weiter. Ackermann berichtet von deutlich verbesserten Löscherfolgen durch eine gezielte Ansprache der Webhoster.

Die Internet-Beschwerdestelle nimmt Meldungen über illegale Inhalte wie Kinderpornografie entgegen und reicht sie an die Partner des internationalen INHOPE-Verbunds weiter, um die Löschung zu veranlassen.

Im Zuge der Diskussionen um das Zugangserschwerungsgesetz hatte eco im Sommer 2009 die Erfolge der Löschpraxis untersucht: 121 Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten, die von der Whistleblower-Plattform Wikileaks veröffentlicht worden waren, wurden dafür an die Partner im INHOPE-Netzwerk gemeldet. Der Erfolg war relativ bescheiden: Nur 31 Prozent der gemeldeten Seiten war nach einer Woche offline, 60 Prozent waren auch nach mehr als zwei Wochen abrufbar.

Um die Löschquote nachhaltig zu erhöhen, untersuchte eco die Benachrichtigungspraxis der Partner. Viele Hotlines informierten die Hosting-Provider nicht direkt und begnügten sich stattdessen mit einer Nachricht an die nationalen Polizeibehörden. So landeten bekannte kinderpornografische Angebote auf nationalen Sperrlisten, anstatt an der Quelle gelöscht zu werden. Andere Polizeibehörden ließen die Angebote zumindest zeitweise online, um die Zugriffe auf das Material zu überprüfen.

In der Folge benachrichtigte die deutsche Hotline ausländische Provider auf direktem Weg – mit bemerkenswerten Erfolgen. So wurden zwischen November 2009 und November 2010 92 von 124 ins Ausland gemeldeten Seiten innerhalb einer Woche gelöscht, nur 12 Seiten waren nach Ablauf von zwei Wochen noch im Netz. „Wir sind auf dem richtigen Weg“, fasste Ackermann die Entwicklung in Hannover zusammen.

Auch in den Statistiken von eco stehen die USA an erster Stelle: 85 der im vergangenen Jahr gemeldeten Seiten waren auf amerikanischen Servern abgelegt. Doch auch hier habe sich die Lage verbessert. So veränderte das NCMEC seine Benachrichtigungsprozesse, was zu einer verbesserten Löschpraxis führte. Um in Zukunft von der Europäischen Union gefördert zu werden, müssen die Partner-Hotlines in Europa nun einem strengeren „Notice & Takedown“-Prozess folgen, INHOPE erstellt Best-Practice-Anleitungen für erfolgreiches Vorgehen.

Jenseits der internationalen Problematik haben die auf Kinderpornografie spezialisierten Beamten in ihrer täglichen Arbeit mit ständig neuen Herausforderungen zu kämpfen. „Die Gefahr, im Internet-Chat an jemand Falschen zu geraten, ist inzwischen relativ hoch“, erklärte Dieter Scholz von der Polizeidirektion Hannover. Doch Chats sind auch Ermittlungsquellen für die Polizei. Sie konnte in Hannover beispielsweise auf dem Rechner eines Verdächtigen neben mehreren hundert kinderpornografischen Darstellungen auch Chat-Protokolle sichern. Der Täter hatte nicht nur Dateien getauscht, sondern sich auch über Vergewaltigungsfantasien unterhalten. So wurden aus einem Ermittlungsverfahren 33, insgesamt zehn Verdächtige konnten schließlich ermittelt werden.

Frustriert zeigte sich Scholz über das Ende der Vorratsdatenspeicherung. Seit das Bundesverfassungsgericht im März 2010 das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kippte, haben die Internet-Ermittler weniger Anhaltspunkte als je zuvor. So konnte Scholz im März einen Verdächtigen nur ermitteln, weil der auch am Wochenende über den Telekom-Anschluss seiner Eltern online gegangen war. Arcor hatte hingegen die Daten des Hannoveraners bereits vier Tage nach der Tat gelöscht. „Einen Beschluss in dieser Zeitspanne zu bekommen, ist schon außergewöhnlich“, sagte Scholz.

Doch die Ermittler stoßen auch an andere Grenzen. Zwar sitzen mittlerweile in den meisten Bundesländern in jedem Polizeirevier Experten zur Verfolgung von Kinderpornografie, doch die Auswertung von Beweismitteln dauert noch zu lange. Teilweise müssen die Ermittler bis zu zwei Jahre auf Auswertungsergebnisse beschlagnahmter Computer warten. Doch selbst dann lassen sich die Spuren manchmal wiederbeleben. Polizisten können etwa Chatprotokolle auswerten und mit Hilfe von Betreibern an aktuelle IP-Adressen der Gesprächspartner gelangen.

Doch welche Maßnahmen letztlich zur Bekämpfung von Kinderpornografie taugen, ist noch nicht absehbar. White-IT-Initiator Schünemann spricht von einem ganzheitlichen Konzept, das in den kommenden Jahren entwickelt werden soll: „Wir haben uns hier gezielt nicht unter Zeitdruck gesetzt.“ Eine Forderung steht für den Innenminister allerdings fest: die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Er sei „nicht nur ungehalten, sondern stocksauer“, weil sich in Berlin nichts tue.

Die Europaabgeordnete Sabine Verheyen (CDU) plädiert für höhere Strafen. Sie zeigte sich empört darüber, dass Konsumenten von Kinderpornografie meist mit Bewährungs- oder Geldstrafen davonkommen. „So entsteht keine abschreckende Wirkung“, sagte Verheyen. Um den Konsum nachhaltig einzuschränken, plädiert die Abgeordnete für einen gründlich überarbeiteten Strafkatalog der EU-Mitgliedsländer. In einigen Ländern sei es noch heute nicht strafbar, Kinderpornografie herunterzuladen, wenn sie nicht auf Datenträgern abgespeichert werde. Zudem soll auch das „Cyber-Grooming“, also das gezielte sexualisierte Ansprechen von Kindern als Vorbereitung eines Missbrauchs, konsequenter verfolgt werden. (ad)