Anwaltverein gegen Verschärfung der Sicherheitsgesetze

Der Deutsche Anwaltverein warnt davor, mit weiteren Mitteln zur Terrorabwehr den Rechtsstaat auszuhöhlen.

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Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat sich gegen eine Verschärfung der Sicherheitsgesetze ausgesprochen und nach den aktuellen Terrorwarnungen vor Überreaktionen gewarnt. "Der Staat hat zwar den verfassungsrechtlichen Auftrag, seine Bürger vor Terror zu schützen, jedoch müssen die Maßnahmen verhältnismäßig sein", betonte DAV-Präsident Wolfgang Ewer. Einen Eingriff in die Privatsphäre von unbescholtenen Bürgern dürfe es nicht geben. "Alle Bürger dem Generalverdacht auszusetzen, sie seien Straftäter, ist unerträglich", erklärte Ewer.

Damit spricht Ewer die Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetverbindungen unabhängig von einem Verdacht an. Die Vorratsdatenspeicherung greife in den geschützten Bereich der vertrauensvollen Kommunikation und somit in grundgesetzlich geschützte Bürger- und Freiheitsrechte massiv ein. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung müsse geprüft werden, heißt es in einer Mitteilung des DAV.

Die staatlichen Mittel zur Terrorismusbekämpfung müssen nach Ansicht des Vereins wirksam und verfassungsrechtlich legitimiert sein. "Der Wunsch nach weiteren Mitteln zur Terrorabwehr darf nicht dazu führen, dass der Rechtsstaat ausgehöhlt wird. Vielmehr müssten die sachlichen und personellen Mittel der Sicherheitsbehörden den neuen Anforderungen angepasst werden", teilte der Anwaltverein mit.

Der DAV hat sich in den vergangenen Jahren auch bei anderen Gelegenheiten gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Vor dreieinhalb Jahren beispielsweise unterstützte er eine Erklärung des Bundesverbands der Freien Berufe. Bereits im August 2006 bezeichnete der DAV die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als grundrechtswidrig.

In der Auseinandersetzung um die Vorratsdatenspeicherung innerhalb der Bundesregierung unterstützt die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger das Quick-Freeze-Verfahren. Dabei werden Daten, die die Telekommunikationsunternehmen ohnehin für eigene Zwecke erfassen, zur Strafverfolgung vorübergehend gesichert und den Fahndern bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Leutheusser-Schnarrenberger wirft Politikern von CDU/CSU vor, einen Kompromiss zu blockieren; in diese Richtung geht auch die Kritik von Datenschützern an der Polizei. (anw)