Unklares Lagebild nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung

Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage aktuelle Zahlen dazu geliefert, inwieweit das Bundeskriminalamt noch auf Telekommunikationsverbindungsdaten zugreifen kann.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken aktuelle Zahlen dazu geliefert, inwieweit das Bundeskriminalamt (BKA) noch auf Telekommunikationsverbindungsdaten zugreifen kann. Das BKA hatte im Auftrag der Ständigen Innenministerkonferenz der Länder einen Bericht über den Zeitraum vom 2. März bis zum 17. September erstellt, dessen Ergebnisse bereits im Oktober teilweise an die Öffentlichkeit gelangt waren. In dieser Zeitspanne stellte das BKA Auskunftsersuchen für 1157 Anschlüsse. Die Telekommunikationsanbieter entsprachen 880 Ersuchen (76 Prozent) nicht, 267 (24 Prozent) wurde entsprochen. Nur ein einziges Auskunftsersuchen wurde erst gar nicht gestellt, da die Staatsanwaltschaft den Antrag abgelehnt hatte. 85 Prozent der Auskunftsersuchen zielten auf IP-Adressen und damit auf die Internetkommunikation ab.

Die Bundesregierung gibt nicht genau an, welche Telekommunikationsunternehmen je nach Geschäftsmodell noch Verbindungsdaten in einem Zeitraum bis zu sechs Monaten speichern. Sie teilte lediglich mit, dass die Unternehmen dies "zum Teil" tun. Es sei der Polizei zum Zeitpunkt der Anfrage nicht bekannt, welches Geschäftsmodell das betroffene Telekommunikationsunternehmen verwendet. Die Zahlen lassen jedoch darauf schließen, dass ein Großteil der Telekommunikationsverbindungsdaten nicht mehr gespeichert wird. In den Fällen, in denen Telekommunikationsanbieter keine Auskunft gaben, konnten 56,3 Prozent der Fälle nicht, 18,5 Prozent unvollständig und 25,2 Prozent erst zu einem späteren Zeitpunkt aufklären. Dabei ist nicht bekannt, welche Art von Fällen in welchem Ausmaß betroffen ist.

In Hinblick auf die aktuelle Diskussion um eine modifizierte Vorratsdatenspeicherung nach dem US-Vorbild des Quick-Freeze lieferte die Antwort der Bundesregierung wenig weiterführende Angaben. Zwischen dem Zeitpunkt, an dem das BKA Kenntnis von einer Straftat erlangt, und einem Auskunftersuchen vergehen in 93 Prozent der Fälle nach Angaben der Bundesregierung sieben oder weniger Tage. Über den Zeitraum zwischen einer strafrechtlich relevanten Internetverbindung und einem Auskunftersuchen liegen keine Zahlen vor. Bei Quick Freeze geht es darum, für einen kurzen, klar definierten Zeitraum bestimmte Telekommunikationsverbindungsdaten zu speichern. Diese sollen dann von Sicherheitsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden dürfen. Darüber wird derzeit diskutiert. (anw)