Hetzner korrigiert Position zu Wikileaks-Spiegelungen

Der Webhoster Hetzner Online hat seine am Montag gegenüber Kunden geäußerte grundsätzliche Ablehnung von Wikileaks-Spiegelungen auf den eigenen Servern korrigiert.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der Webhoster Hetzner Online hat seine am Montag gegenüber Kunden geäußerte grundsätzliche Ablehnung von Wikileaks-Spiegelungen auf den eigenen Servern korrigiert. Hieß es gestern noch unter Berufung auf die eigenen AGB, dass "das Hosten von Content von Wikileaks nicht möglich" sei, erklärte das Unternehmen am Dienstag, dass Hetzner-Kunden "für den Inhalt ihrer eigenen Websites grundsätzlich selbst verantwortlich" seien. Eingreifen werde man erst, wenn "Beschwerden von Internetnutzern oder Informationen von Dritten über Rechtsverletzungen eingehen".

Und hier ist das Problem: Handelt es sich bei der Veröffentlichung von teilweise geheimen Dokumenten durch Wikileaks um Urheber- und Persönlichkeitsverletzungen oder nicht? Hetzner sieht zumindest eine "rechtliche Grauzone" und zitiert den Rechtsberater des Unternehmens, Dr. Sven Müller-Grune: "Vollkommen ungeklärt ist bisher, ob Wikileaks beziehungsweise die dahinter stehenden Personen durch die Informationsbeschaffung ebenso wie durch die Verbreitung dieser Informationen strafbare Handlungen begangen haben. Diese Strafbarkeit könnte sich auch auf diejenigen Personen erstrecken, welche die Inhalte wissentlich verbreiten."

Zahlreiche der von Wikileaks zur Verfügung gestellten Materialien enthielten private Informationen und Ansichten, wodurch "massiv Persönlichkeitsrechte verletzt" würden, führt Hetzners Rechtsberater weiter aus. Deshalb könne man den eigenen Kunden nur raten, von der Anlage von Wikileaks-Mirrors "abzusehen". Ähnlich argumentiert im Übrigen 1&1: "Jeder Internet-Nutzer, der darüber nachdenkt, Wikileaks zu spiegeln, sollte sich über mögliche spezielle Haftungsrisiken im Klaren sein", heißt es in einem von Unternehmenssprecher Andreas Maurer verfassten Blogbeitrag.

"Denn Wikileaks fordert in seiner Spezifikation umfassenden Zugriff auf fremde Server. Damit steht erst einmal der Kunde nach außen hin in der Verantwortung und gegebenenfalls in der Haftung für Wikileaks-Inhalte, die er selbst nicht überprüft hat oder überprüfen konnte". Wie Hetzner prüfe auch 1&1 die von Kunden gespeicherten Inhalte nicht vorab. Sollte das Unternehmen aber "von offensichtlichen Rechtsverstößen" beim Betrieb der Internet-Präsenz eines Kunden Kenntnis erlangen, sei 1&1 berechtigt (und in vielen Fällen nach deutschem Recht auch gesetzlich verpflichtet), die entsprechende Präsenz zu sperren. (pmz)