Phonoverbände verschärfen Vorgehen gegen Tauschbörsennutzer

Inhaber von Telefonanschlüssen seien für Urheberrechtsverletzungen über ihre Anschlüsse verantwortlich, kommentierte die IFPI anlässlich neuer Klagen gegen illegales Filesharing: Eltern haften für ihre Kinder, betont der Musikindustrieverband.

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Von
  • Jürgen Kuri

Das Geschäft mit den Online-Musikshops entwickelt sich nach und nach zur relevanten Größe in den Bilanzen der Labels. Und mit dem geplanten neuen Urheberrecht erwartet die Branche neue Möglichkeiten, gegen die so oft von ihr beklagten "Raubkopien" und gegen illegale Musikangebote in Tauschbörsen vorzugehen. Bis dahin aber bleiben die Verbände nicht untätig und nehmen gezielt neue Ansprechpartner in die Verantwortung für nicht-lizenziertes Anbieten von Musik im Internet: "Inzwischen haben mehrere Gerichte in Hamburg, Köln, Frankfurt und Düsseldorf bestätigt, dass die Inhaber von Telefonanschlüssen dafür zur Verantwortung gezogen werden können, dass über diese Anschlüsse Verstöße gegen das Urheberrecht ausgeführt wurden", erklärte die deutsche Sektion des Musikindustrieverbands IFPI zur so genannten Störerhaftung aus Anlass neuer Klagen gegen Nutzer von Tauschbörsen. Als Beispiel nannte die IFPI den Fall von Eltern, die laut Landgericht Düsseldorf haftbar für illegale Musikangebote ihrer 15 und 16 Jahre alten Söhne seien. Und ein Krankenhaus in Köln habe 5.500 Euro Schadensersatz gezahlt, weil Mitarbeiter knapp 2.000 Songs illegal zum Download angeboten hätten.

Für die deutsche IFPI ist eine neue Klagewelle ihrer Dachorganisation Anlass, die Eltern vor illegalen Aktivitäten ihrer Zöglinge zu warnen. Auch die IFPI-Zentrale meinte, Eltern sollten sich genau anschauen, was ihre Zöglinge denn so mit den Internet-Anschlüssen anstellten: Es könnten empfindliche Strafen und hohe Schadensersatzzahlungen auf sie zukommen, wenn die Kids illegal Musik im Internet anböten. Die IFPI erklärte, sie habe 2000 neue Klagen in Europa gegen Personen eingereicht, die große Mengen von urheberrechtlich geschützter Musik im Internet bereitgestellt hätten. Außerdem habe man das juristische Vorgehen gegen illegale Tauschbörsennutzung auf Portugal ausgedehnt, wo der legale Musikmarkt durch illegales Filesharing verwüstet worden sei.

Die deutsche IFPI erklärte, man habe zusammen mit der Hamburger proMedia GmbH, die vom Musikindustrieverband beauftragt wurde, seit März 2004 rund 3.000 Fälle von Urheberrechtsverletzungen angezeigt. Mehr als 500 zivilrechtliche Verfahren seien abgeschlossen; Schadensersatzzahlungen für illegales Anbieten von Musik im Internet lagen laut IFPI zwischen 2.000 und 15.000 Euro. Weltweit seien bislang rund 23.000 Verfahren gegen illegale Musikanbieter eingeleitet worden. "Der legale Musikvertrieb im Internet entwickelt sich positiv und wird von unserer Branche vorangetrieben", erklärt der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände, Michael Haentjes. Gegen illegale Anbieter müsse man aber "konsequent vorgehen", damit die legalen Angebote prosperieren könnten.

Für den Dachverband ist diese Doppelstrategie auch bereits von einigem Erfolg gekrönt: 35 Prozent der Tauschbörsennutzer in Frankreich, Deutschland, Spanien, Schweden und Großbritannien hätten ihre Aktivitäten eingestellt oder zurückgeschraubt, nur 14 Prozent hätten sie ausgedehnt. 11 Prozent der britischen Internetnutzer, die Musik downloaden, seien von illegalen auf legale Angebote umgestiegen, und in Deutschland und Großbritannien übersteige die Zahl der Nutzer legaler Online-Musikshops mittlerweile die Zahl der illegalen Filesharer. (jk)