Bundestag verabschiedet Gesetz zum schärferen Kampf gegen Hass im Netz

Das Parlament hat mit den Stimmen von Schwarz-Gelb und den Grünen zwei Gesetzesentwürfe beschlossen, mit denen das umstrittene Zusatzprotokoll zur Cybercrime-Konvention des Europarats ratifiziert und umgesetzt werden soll.

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Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag mit den Stimmen von Schwarz-Gelb und den Grünen zwei Gesetzesentwürfe beschlossen, die der Ratifizierung (PDF-Datei) und Umsetzung (PDF-Datei) des umstrittenen Zusatzprotokolls zur Cybercrime-Konvention des Europarats aus dem Jahr 2003 dienen.. SPD und Linke enthielten sich. Die Initiative des Staatenbunds sieht allgemein eine Kriminalisierung "rassistischer und fremdenfeindlicher Handlungen" vor, die über Computer und Systeme wie das Internet begangen werden. Das deutsche Umsetzungsgesetz bringt vor allem eine Ergänzung zu den Bestimmungen gegen die Volksverhetzung im Strafrecht, dass die davon erfasste Aufstachelung zu Hass und Gewalt nicht nur gegen "Teile der Bevölkerung" gerichtet sein muss.

Kriminalisiert wird auch, wer Hass predigt oder zu Gewalttätigkeiten aufruft gegen Gruppen beziehungsweise einzelne Mitglieder von Zusammenschlüssen. Zugleich soll erreicht werden, dass etwa für Angriffe auf Individuen wegen ihrer Homosexualität oder wegen einer Behinderung die gleiche Rechtslage gilt wie für Offensiven gegen Einzelne aufgrund ihrer ethnischen Herkunft. Die Grünen fürchteten, dass diese Formulierungen zu kurz greifen. Sie brachten daher in letzter Minute einen Änderungsantrag ein, der einen breiteren Ansatz verfolgen sollte und alle in der EU aufgeführten Diskriminierungsmerkmale umfasste. Dazu gehören neben den beiden im Gesetzentwurf ausdrücklich genannten auch das Geschlecht, die Weltanschauung, die Behinderung, das Alter und die sexuelle Identität.

Die Regierungskoalition wies dies zurück. Der Antrag gehe an den Notwendigkeiten vorbei, gab Ansgar Heveling von der CDU/CSU-Fraktion zu Protokoll. Eine "allgemeine Anti-Diskriminierungsdebatte" führe im Rahmen der Umsetzung zu nichts und ändere auch nichts an den Zielsetzungen des Vorhabens. Länder wie die USA, die dem Europarat angeschlossen sind, hatten von Anfang an gegen das Zusatzprotokoll votiert. Sie warnten vor zu weitgehenden Eingriffen in die Meinungsfreiheit. (jk)