27C3: "Kein Datenpaket ist illegal"

Die Hackergemeinde diskutiert über eine einheitliche Linie zur Festschreibung der Netzneutralität. Während die Möglichkeit, "Expresspakete" im Netz zu verschicken, umstritten ist, herrscht Einigkeit, dass es eine Durchleuchtung des Datenverkehrs nicht geben darf.

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Auf dem 27. Chaos Communication Congress (27C3) in Berlin diskutiert die Hackergemeinde über eine einheitliche Linie zur Festschreibung der Netzneutralität und zur Sicherung des Prinzips des offenen Internets. Umstritten ist dabei vor allem, ob es eine Möglichkeit geben soll, Datenpakete bei besonderen Ansprüchen mit erhöhter Priorität übers Netz zu verschicken. Einigkeit herrscht dagegen, dass es eine allgemeine Durchleuchtung des Datenverkehrs nicht geben darf. Es sei für Internetprovider nicht legitim, "in Header und Pakete reinzugucken", betonte Andreas Bogk vom Chaos Computer Club (CCC).

Weiterer Teil einer gemeinsamen Position der "Community" zur Netzneutralität könnte für Bogk eine allgemeine "Peering-Verpflichtung" sein. Zugangsanbieter dürften demnach nicht mehr die Annahme des Datenverkehrs eines Partners verweigern. Derzeit hielten sich einige der Provider "für etwas Besseres" und verkauften spezielle Angebote zur Durchleitung von Transitpaketen. Zudem müsse man erreichte Qualitätsstandards bei der Übertragung des Netzverkehrs auf jeden Fall erhalten und dürfe etwa bestehende Dienste nicht "unten zudrehen" so Bogk weiter.

Im Gegensatz zu vielen seiner Mitstreiter findet er die Einführung verschiedener Klassen für den Datentransfer "nicht verwerflich". Ein physisches Paket könne man per Express oder "normal" schicken, dagegen spreche auch im Internet nichts. Entscheiden müsse aber der Nutzer über die Vergabe unterschiedlicher Labels, "nicht die Post". Er persönlich habe unterschiedliche Anforderungen an Datenpakete, je nachdem, ob es etwa um Anwendungen wie einen Torrent-Download und den E-Mail-Versand auf der einen oder Internet-Telefonie beziehungsweise Online-Gaming auf der anderen Seite gehe. Würden alle Päckchen gleich behandelt, sei es wie bei der Zwölftonmusik, die eben nicht Jedermanns Geschmack sei.

Der Blogger scusi hielt dem entgegen, dass er auf keinen Fall seine Datenpakete gegenüber denen anderer Nutzer "diskriminiert" sehen möchte. "Kein Datenpaket ist illegal", gab er als Motto aus. Schließlich müsste man auch in jedes einzelne reinschauen, um über dessen Legalität zu entscheiden. Damit wäre die Privatsphäre im Netz am Ende. Eine Abkehr vom Gleichbehandlungsgrundsatz im Datenverkehr sei "brandgefährlich für unsere Demokratie und die Meinungsfreiheit eines jeden Einzelnen". Eine Filterung oder das "Herausschneiden" von Inhalten sei genauso unerwünscht wie eine Drosselung einzelner Services oder Applikationen.

Ähnlich äußerte sich Falk Lüke vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv ). Große Provider drückten einen Dienst nach dem anderen ins Netz, der eine gewisse Mindestqualität erfordere. Einmal gehe es bei diesen Zusatzangeboten um Video, dann wieder um Telemedizin oder Voice over IP (VoIP). Für ihn sei es aber nicht entscheidend, wenn ein Games-Account einmal etwas ruckele. Die Idee eines Expresspakets sei dagegen "unglaublich gefährlich", weil dies nach "digitalem Faustrecht" klinge. Wer keine Zusatzmarke aufklebe, sei dann wohl der Gelackmeierte. Ein "Internet light" oder ein "mobiles AOL", worauf eine solche Entwicklung hinauslaufe, dürfe es aber nicht geben. Es müsse bei dem Prinzip bleiben, dass Inhalte bestmöglich durchs Netz geleitet würden. Alles andere habe mit Internet nichts mehr zu tun. (avr)