Schweiz will Kopierschutzknacken für Privatkopien gestatten

Auch die Eidgenossen entzweit eine momentan laufende Urheberrechtsreform, wobei der Rechtsschutz für DRM sowie die Zukunft der Vergütungspauschale besonders umstritten sind.

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Von
  • Jürgen Kuri

Auch die Eidgenossen entzweit eine momentan laufende Urheberrechtsreform, wobei der Rechtsschutz für Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) sowie die Zukunft der Vergütungspauschale besonders umstritten sind. Kern des zweigeteilten Gesetzgebungsverfahrens, das nach der Verabschiedung durch den schweizerischen Bundesrat Mitte März bald vom Parlament beraten werden soll, ist die Umsetzung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Dabei geht es insbesondere um die Einführung eines Verbots der Umgehung von technischen Kopierschutzmaßnahmen und der Entfernung elektronischer Werkinformationen wie digitaler Wasserzeichen. Generell soll Urhebern das Recht eingeräumt werden, die Erzeugnisse ihres Schaffens auch über das Internet und digitale Medien zugänglich zu machen, ohne dabei ihrer Verfügungsgewalt über die Inhalte verlustig zu gehen.

Ziel der Novelle soll es laut der Begründung (PDF-Datei) sein, den technologisch bedingten Änderungen beim Urheberrechtsschutz auch in sozialer und wirtschaftlicher Beziehung Rechnung zu tragen. Die Revision könne nicht nur auf die Interessen der Rechteinhaber ausgerichtet sein, stellt das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum (IGE) klar, das der Bundesrat mit der Ausarbeitung der beiden Vorlagen beauftragt hatte. So seien etwa nicht nur "die Schutzdefizite zu kompensieren, die dadurch entstehen, dass die Technik immer neue Verwendungsmöglichkeiten hervorbringt". Die Reform müsse vielmehr auch Postulate wie das des "Free Flow of Information" berücksichtigen, das zu einem "Credo" der modernen Informationsgesellschaft geworden sei. Andernfalls würde der Urheberechtsschutz allein als Bedrohung wahrgenommen.

Beim DRM-Schutz versucht der entsprechende Gesetzesentwurf (PDF-Datei) die Balance zu halten – der dafür anscheinend notwendige Spagat scheint in der Praxis allerdings schwierig durchzuhalten zu sein. Einerseits fügt der Entwurf eine Passage ins Schweizer Urheberrechtsgesetz ein, wonach "wirksame technische Maßnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten nicht umgangen werden dürfen". Darunter fallen sollen "Technologien und Vorrichtungen wie Zugangs- und Kopierkontrollen, Verschlüsselungs-, Verzerrungs- und andere Umwandlungsmechanismen, die dazu bestimmt und geeignet sind, unerlaubte Verwendungen von Werken und anderen Schutzobjekten zu verhindern oder einzuschränken". Bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen drohen "Haft oder Busse". Gewerbsmäßiges Vorgehen etwa soll mit bis zu einem Jahr Gefängnisstrafe oder einer Geldstrafe bis zu 100.000 Franken belegt werden. Ähnliche Bestimmungen gibt es auch in Deutschland seit der ersten Novellierung des Urheberrechts; sie sollen hierzulande auch im so genannten 2. Korb der Urheberrechtsneuordnung beibehalten werden.

Anders aber als in Deutschland, sollen durch DRM die bestehenden rechtlich abgesegneten Möglichkeiten zum Kopieren für den rein privaten Gebrauch allerdings nicht eingeschränkt werden. "Das Umgehungsverbot kann gegenüber denjenigen Personen nicht geltend gemacht werden, welche die Umgehung ausschließlich zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung vornehmen", heißt es im Unterschied zu den deutschen Gesetzestexten explizit in dem Schweizer Entwurf. Verhilft sich der Verbraucher mit dem Kopierschutzknacken zu seinem eigenen Recht, wäre dies demnach legal. Für "wissenschaftliche Zwecke" sollen ebenfalls Eingriffe in die technischen Schutzmaßnahmen erlaubt sein. Gleichwohl wird etwa die Verbreitung oder Bewerbung entsprechender Softwarewerkzeuge ähnlich wie in der deutschen Gesetzgebung verboten. Die Begründung führt aber dazu aus: Eine Verletzung von Kopierschutztechniken "hat weder zivil- noch strafrechtliche Konsequenzen", wenn der Eingriff allein erlaubten Vervielfältigungsarten dient.

Wirklich glücklich scheint mit dem vergleichsweise liberalen Vorschlag aber noch niemand zu sein, wie sich am Donnerstag dieser Woche bei einer Anhörung des IGE in Bern zeigte. Vertreter der Unterhaltungsindustrie forderten dort über ihren Verband AudioVision Schweiz einen Rechtsschutz für Kopierblockaden "nicht nur dem Buchstaben, sondern auch dem Geist der WIPO-Abkommen nach". Dafür sei es zentral, "dass die eigenmächtige Umgehung technischer Maßnahmen nicht erlaubt sein darf". Christian Laux von der Organisation Openlaw vermisst dagegen "Hilfestellungen" des Gesetzgebers "bei der berechtigten Umgehung". Überdies fehlt seiner Ansicht nach eine Klausel zur Sicherung von Interoperabilität in dem Entwurf: Open-Source-Anbieter müssten "zu marktüblichen Konditionen Zugang zu den maßgeblichen Zertifikaten eines DRM-Standards bekommen". Andernfalls könnten DRM-Anwender "auch den Einsatz von sekundären Softwareprodukten" kontrollieren und den Wettbewerb behindern.

Die Schweizer Plattform zur Informationsgesellschaft Comunica-ch befürchtet ebenfalls eine "Übergewichtung" technischer Zugangsschranken. Damit würden "hauptsächlich die Interessen der großen Medien- und Unterhaltungsindustrie bedient". Auch die Vereinigung zum Aufbau einer "Digitalen Allmend" sorgt sich, dass die prinzipielle gesetzliche Sanktionierung von DRM "Nutzungsrechte aushöhlt". Sie denkt dabei etwa an den Einsatz technischer Schutzmaßnahmen für Werke, "deren Inhalte urheberrechtlich gar nicht mehr geschützt sind". Die Bemühung des Bundesrates, eine Fachstelle zur Beobachtung der Folgen von DRM ins Leben zu rufen, halten die Bürgerrechtler angesichts mangelnder Kompetenzen für "ein hilfloses wie fadenscheiniges Unterfangen".

Nicht weniger umkämpft ist die künftige Erzielung einer angemessenen Vergütung von Urhebern für Privatkopien. Bislang werden in der Schweiz nur Speichermedien mit einer Pauschalabgabe belegt. Dazu sollen auch MP3-Player oder Festplatten zählen, wogegen jedoch noch eine Klage vor dem Bundesgericht läuft. Die Einführung einer umfassenderen Geräteabgabe etwa auch auf PC, Drucker oder DVD-Player, die der Bundesrat zunächst ins Auge gefasst hatte, ist zumindest im Gesetzesentwurf nach heftigen Protesten der Geräteindustrie vom Tisch. Verwertungsgesellschaften und der Urheberverband Suisseculture machen sich aber weiter vehement dafür stark. Für die Gerätepauschale spricht ihrer Ansicht nach vor allem die effizientere Handhabung gegenüber individuellen Abrechnungen. Nicht zu vergessen sei ferner, dass DRM mit zusätzlichen Hard- und Softwarekosten verbunden sei.

Zu den Diskussionen um das geistige Eigentum, zu den juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten): (jk)