Münchner Richter sehen Media-Markt-Abmahnungen als unzulässig an [Update]

Das Landgericht München hat in sechs Verfahren Anträge von Media-Märkten auf einstweilige Verfügungen gegen Elektromärkte und Online-Shops als "missbräuchlich und damit unzulässig" zurückgewiesen, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung".

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Die Praxis des Media-Marktes, mit Abmahnungen und Gerichtsverfahren gegen mittelständische Elektrohändler und Online-Shops vorzugehen, stößt vor vor dem Landgericht München auf Widerstand. Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) berichtet, das Gericht habe in sechs Verfahren Anträge von Media-Märkten auf einstweilige Verfügungen als "missbräuchlich und damit unzulässig" zurückgewiesen. Das Gericht unterstütze die abgemahnten Online-Händler in ihrer Ansicht, die Tochter des Metro-Konzerns versuche sie mit Hilfe des Wettbewerbsrechtes zu schikanieren und Kosten aufzubürden. Beim Vorgehen der Media-Märkte dominiere das "Gebührenerzielungsinteresse".

Die FAS hatte vorigen Sonntag berichtet, dass der Anwalt Joachim Steinhöfel im Auftrag verschiedener Media-Märkte mittelständische Elektronikhändler mit Abmahnungen überzieht. Vor allem Online-Shops müssten sich demnach zuhauf gegen Abmahnungen wehren. Rechtsgrundlage ist das Wettbewerbsrecht, das die Verbraucher schützen soll. In einem der Fälle richte sich das Vorgehen gegen Comtech, weil die ein Produkt als "vielfachen Testsieger" beworben haben sollen, ohne die exakte Ausgabe des Testheftes anzugeben. Bei anderen seien keine exakten Versandkosten genannt worden. Media-Markt wehrte sich gegen Kritik an dieser Praxis mit der Begründung, Wettbewerbsgleichheit durchzusetzen.

Das Landgericht München hatte laut FAS innerhalb von zwei Monaten 80 Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung registriert. Für den missbräuchlichen Einsatz der Rechtsmittel spreche, dass die Anträge nahezu wortidentisch in textbausteinartigen Schriftsätzen verfasst würden. Bisher hatte die Media-Saturn-Holding dementiert, die Kampagne sei zentral gesteuert worden, berichtet die FAS. Das Landgericht München ließ demnach aber nun nicht gelten, dass jede der 215 Media-Märkte in Deutschland als eigenständige GmbH auftrete. Die Media-Saturn-Holding habe auf Anfrage dies als "absolute Minderheitenmeinung" einer Zivilkammer bezeichnet. Sieben andere hätten in mündlichen Verhandlungen durch Einlassungen der Richter sowie durch ihre Urteile eine andere Auffassung vertreten.

Update
Der Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel erwidert auf seiner Homepage den Bericht in der Sonntagszeitung. Er erläutert, die Beschlüsse seien mit Rechtsmitteln angegriffen worden. Es stelle bei dem derzeitigen Verfahrensstand einen Vorstoß gegen die Zivilprozessordnung dar, den Prozessgegner oder die Presse von der Existenz des Verfahrens zu informieren. "Ich halte es für unvorstellbar, das ein unbefangener Richter gegen diese, selbstverständlich auch ihn bindenden, gesetzlichen und dienstlichen Vorschriften verstößt und zum Informanten wird." Der Bericht der FAS bezieht sich auf Aussagen des Münchner Richters Peter Guntz. (anw)